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Animexx e. V.: Das Präsidium - Aufgaben, Rechte & Pflichten Animexx, Animexx e.V., Präsident, Präsidium, Verein

Autor:  Nachtdenker
Das so genannte "Präsidium" ist ein Organ des Animexx e. V., also des Vereins, welcher hinter der Website, den Conventions und Treffen steckt. Da die Wenigsten genau sagen können was das Präsidium ist bzw. was es eigentlich tut, haben wir uns entschieden, die ganze Sache einmal aufzuklären. Nachfolgend findet ihr also die Definition des Präsidiums als Vereinsorgan, so wie es die aktuelle Satzung (Stand: 28.05.2016) und Geschäftsordnung (Stand: 26.07.2015) definieren.

Das Präsidium besteht aus 1 - 5 (stimmberechtigten) Vereinsmitgliedern, welche einstimmig durch den Vorstand gewählt werden. Es berät den Vorstand und den Aktivenrat, hat darüber hinaus jedoch noch einige andere Rechte & Pflichten, welche hier kurz aufgeführt werden sollen:

Dringende Aufgaben und Pflichten:
- Einmal im Jahr muss eine Präsidiumssitzung abgehalten werden, bei welcher ein Vorsitzender des Präsidiums zu wählen ist. Dieser trägt dann die Bezeichnung "Präsident des Animexx e. V."
- Dem Präsidium kommt beim Lösen von Konflikten eine besondere Rolle zu, denn es "kann als Schlichter durch alle Mitglieder angerufen werden. Beide Parteien unterliegen dann dem Schlichterspruch des Präsidiums. Das Präsidium ist verpflichtet, unparteiisch zu entscheiden. Beschwerde gegen die Entscheidung des Schlichters ist nur vor der Mitgliederversammlung möglich" (vgl. Satzung Artikel 9a (3)).
- Eine weitere wichtige Aufgabe stellt die Kontrolle des Informationsflusses von Vorstand & Präsidium in Richtung der Vereinsmitglieder dar. Sofern es sich nicht eindeutig um interne Angelegenheiten handelt, "ist für eine größtmögliche Transparenz und Kommunikation mit den Vereinsmitgliedern zu sorgen.", so die Geschäftsordnung in Artikel 6. Ansonsten ist das Präsidium aber zur Verschwiegenheit interner Angelegenheiten verpflichtet.
- Das Präsidium repräsentiert den Verein nach außen, kann ihn aber nicht vertreten.
- Sofern der Präsident ausscheidet, muss ein anderes Präsidiumsmitglied diese Aufgabe übernehmen. Ansonsten ist möglichst sofort Ersatz zu besorgen, am besten bis zur nächsten Vorstandsitzung.
- Ein Präsidiumsmitglied muss die Sitzungen protokollieren. Ebenso muss ein Jahresbericht über die Arbeit des Präsidiums auf der Mitgliederversammlung vorgelegt werden.

Rechte und sonstige Aufgaben:
- Die Präsidiumsmitglieder sollten (nach Möglichkeit) an Vorstandssitzungen teilnehmen.
- Das Präsidium hat ein Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung und Entlassung von Ausschüssen.
- Das Präsidium kann die Geschäftsordnung nur mit dem Vorstand gemeinsam ändern, ebenso kann es die Beitragsordnung zwar nicht verabschieden, jedoch einstimmig eine Änderung verhindern.
- Ebenso kann es Ehrenmitglieder vorschlagen.


Natürlich kann das jeweilige Präsidium (teilweise gemeinsam mit dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung im Falle von Satzungsänderungen) o.g. Aufgaben, Rechte & Pflichten abändern bzw. durch neue ersetzen. Ebenso können die jeweiligen Tätigkeiten in bestimmter Weise ausgestaltet bzw. erweitert werden.

Solltet ihr noch weitere Fragen haben oder gar Fehler finden, so steht euch die Kommentarfunktion natürlich zur Verfügung. Wir hoffen, dass wir die meisten eurer Fragen beantworten konnten. :)