Kurzfassung: Beide Revisionen wurden abgeschmettert. Die Frei bzw. Schuldsprüche des Bezirksgerichts wurden bestätigt. Die Angeklagte kassiert für diverse Betrugsfälle über angebliche Zollfreilagers Gebühren für Teppiche sowie einem dubiosen betrügerischen Tauschgeschäft 21 Monate bedingte Freiheitsstrafe. Sie muss den Geschädigten 80'000 bzw. 45'000 Fr. Schadenersatz zahlen. (Und es wurde höchstrichterlich bestätigt, dass die Polizei nicht gesetzeskonform ermittelte o.O)
Kurzfassung: Die Angeklagten wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung zu 12 bzw. 16 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagten erhoben gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, es wären wesentliche mildernde Umstände bei Findung des Strafmasses vom Bezirksgericht ignoriert worden.
Die Berufung wurde in den wesentlichen Punkten abgeschmettert. Die Strafen verblieben bei 12 bzw. 16 Monaten, können aber nun teilbedingt vollzogen werden.