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同盟の法改良:本の自由・一番|dōmei no hōkairyō: hon no jiyū・ichi-ban japanisches, Meinungsfreiheit, Recht, Urheberrecht

Autor:  Eru-Jiyuka
Erstens: Ja, ich bin mittlerweile 日本大学生|nihon daigakusei geworden.
Die vielen „Rechtsexperten“ hier auf Mexx können sich das also als erfolgreiche Vertreibung auf die Fahnen schreiben, wenn sie denn wollen.
(Nicht dass es stimmen würde...)

Zweitens: Ich habe das Studium gerade erst begonnen und verwende die
漢字とかな|kanji to kana hauptsächlich so, wie sie für mich sinnvoll klingen. Ich bitte daher um Nachsicht und vor allem um Korrekturvorschläge, falls die Sätze, die ich da so zusammenwürfle, unsinnig sind.

Drittens: Nein, ich habe nicht vergessen, dass ich noch wem ein Exemplar von „Scribblenauts“ schulde. Aber, wenn es recht ist, ich würde gerne erst noch meinen Prozess vor Bundesgericht gewinnen, bevor ich mich darum kümmere. (Abstrakte Verfassungsbeschwerde die Mitte Juni mündlich verhandelt wird -> Und nein, das ist kein Scherz...)

Aber darum soll er hier mal nicht gehen. Auch nicht um das von mir sehr erfolgreich in den Sand gesetzte Referendum gegen Lanzarote. [1]
Vielmehr um ein Projekt des angewandten Urheberrechts [2], das ich schon lange mal vor hatte, aber aus Zeitgründen leider nie dazu gekommen bin.

Der Sinn des Urheberrechts ist es ja, nicht allein das Interesse des Werkschöpfers am Schutz seiner geistigen Leistung zu befriedigen,
sondern auch die Interessen der Allgemeinheit zu beachten, die möglichst ungehindert an Kultur und Kunst partizipieren möchte. Diese sogenannte soziale Bindung des Urheberrechts sorgt etwa dafür, dass künstlerische Werke der Allgemeinheit nicht auf Ewigkeit vorenthalten werden können. [3]

(Letzteres ist übrigens m.E. auch der Grund, warum ein restriktives Urheberrecht zwingend kulturfeindlich sein muss. Und nur für die ewigen Zweifler hier, ja ich habe in Immaterialgüterrecht bestanden – mit einer 5 [drittbeste Note in .CH] sogar, um genau zu sein. Und das obwohl ich die Hälfte der Prüfungszeit damit verschwendet hab, bei der Anwendbarkeit des EPÜ GB und E miteinander zu verwechseln... Ich werd irgendwann auch mal noch ne Arbeit mit Bestnote in Immaterialgüterrecht schreiben, nur um euch zu ärgern^^)

Aber zurück zur Sache: Was spricht also mehr dafür, den Sinn des Urheberrechts zu erfüllen, als Wissen und Werke, die frei von Ansprüchen sind, auch für jedermann frei verfügbar zu machen? Auch das ist eine Form von „free speech“. [4]

Natürlich muss man sie dazu digitalisieren und irgendwie dorthin bringen, wo sich die Allgemeinheit so rumtummelt, vulgo ins Netz einspeisen...
Gesagt – getan: http://bvggchem.twoday.net/stories/gemeinfreies-alexandria/

Bislang zwei Werke zum Recht, eines zur chinesischen Schrift, einmal Theologie und ein Gedichtband. Ich hoffe irgendwer kann irgendwann mal irgendwas damit anfangen^^ Mehr folgen, wie dort gesagt, in absoluter Unregelmässigkeit.

Und nur, um doch mal etwas anzugeben, abschliessend ein Screen der Schriftzeichenrepetition von neulich mit KanjiKaiser (tolles Programm btw.):



So, und wer findet jetzt in dem Wust da das Kanji für „Gesetz“?
Setzt sich zusammen aus den Primitiven für „Wasser“ und „fort“ oder „Wasser“/“Erde“/“Ellenbogen“, falls das was hilft^^

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[1] Wer es kurz zusammengefasst haben will: http://bvggchem.twoday.net/stories/eine-kurze-nachbetrachtung-zum-gescheiterten-referendum-gegen-lanzarot/

[2] Apropos, die Vorschläge zur Urheberrechtsrevision in .CH klingen auch schon wieder sehr bedrohlich. Wird wohl wieder ne Menge Arbeit werden, das nach sinnvollen Ansätzen auszubeindlen -.-

[3] Etwa: Rehbinder, Manfred (2002) Juristisches Kurzlehrbuch zum Urheberrecht, Beck-Verlag S. 44f., 56ff. (Steht aber so oder so ähnlich in ziemlich jedem Lehrbuch zum Thema drin...)

[4] Die übrigens – neben Art. 19 Abs. 2 UNO-Pakt II – auch durch Art. 21 der Verfassung (第二十一条日本国憲法|dai-nijūichijō nihon koku kempō) in der japanischen Rechtsordnung garantiert wird. Wie das Geheimhaltungsgesetz (秘密保護法 | himitsu hogohō) dann da reinpasst, ist allerdings zugegebenermassen eine gute Frage...