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Referendum zur Lanzarote-Konvention lanciert – bitte zahlreich unterschreiben^^ eidgenössisches, Grundrechte, Mangas, Recht, Referendum

Autor:  Eru-Jiyuka
So, nun endlich, eigentlich viel zu spät (die amtliche Veröffentlichung datiert vom 08. Oktober 2013) sind die Formalitäten auch mal erledigt, sodass das L. nun die fertig ausgearbeitete Unterschriftenliste gegen die Umsetzung der Lanzarote-Konvention präsentieren kann:
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ReferendumsbogenLanzarote.pdf

Wer das offizielle Argumentum sehen möchte, bitte hier entlang:
http://static.twoday.net/BVggCHEM/files/ArgumentumLanzarote.pdf

Um zahlreiche Unterschrift wird gebeten, es hilft dem Rechtsstaat und der Kunstfreiheit^^
(Allerdings können nur Schweizer Bürger unterschreiben, welche 18 Jahre oder älter sind. Formalkram halt. Bitte berücksichtigen, ungültige Unterschriften machen nur mehr Arbeit beim hinterher raussortieren...)
Den Weblog hier empfehlen kann, darf und soll aber natürlich jeder gerne, der das hier liest^^

Nur nochmal: Das hier ist KEINE Lappalie. Es handelt sich hierbei um ein veritables Literaturverbotsgesetz, welches jedem demokratischen Rechtsstaat unwürdig ist. (Es sei daran erinnert, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft schon Wedekinds „Frühlings Erwachen“ [Drama von 1891!, mittlerweile anerkannte Schullektüre] für verbotene Pornographie hält!)

Mittlerweile haben drei Strafrechtsprofessoren und ein Menschenrechtsanwalt bestätigt, dass dieses Gesetz eine akute juristische Bedrohung darstellt, namentlich aufgrund der Änderung der Schutzaltergrenzen, den unklaren Begrifflichkeiten „Entgelt“ und „nicht tatsächlich“, dem faktisch nutzlosen Kulturvorbehalt, der Einzelfallprüfung normalen jugendlichen Verhaltens, der Strafbarkeit für unwissentlichen Zugriff auf strafbares Material, sowie fehlendem Rechtsgüterschutz und fehlerhafter Begründung. (Die Namen gibt's auf begründete Nachfrage, sie tun aber eigentlich nichts zur Sache...) Dieser Ansicht hat sich auch der Präsident der lokalen Piratenpartei (zugleich Vizepräsident der Schweizer Partei) angeschlossen, der dankenswerterweise dazu bereit war, dem Referendumskomitee beizutreten.

Es geht eben tatsächlich nachhaltig darum, das alte Sittlichkeitsrecht
(Art. 203 aStGB, Art. 204 aStGB, Art. 212 aStGB), welches mit dem Auftritt der Sittlichkeitsvereine am Ende des 19. Jahrhunderts begann, und glücklicherweise Ende des 20. Jahrhunderts endlich wieder abgeschafft wurde, nun erneut in der Schweiz zu etablieren, samt allen dessen schrecklichen Folgen. (massenweise Filmzensur, Eingezogene Schriftenreihen, Schreddern ganzer Magazinreihen zu Altpapier [etwa: Playboy], Beschlagnahme von Gemälden aus Kunstausstellungen in Museen, Anklagen wegen Religionskritik als „unzüchtige Schrift“, Vernichtung übersetzter chinesischer Kunst aus dem 17. Jahrhundert, am Zoll abgefangene Elfenbeinschnitzereien und japanische Kupferstiche von historischem Wert als „obszöne Konterbande“)

Wer eine genaue Übersicht darüber möchte, was damals hier los war, dem sei folgendes Werk dringend ans Herz gelegt: Obszönes vor Bundesgericht (Es ist vergriffen, aber die Bibliotheken führen es noch... Ob das auch schon wieder von „Lanzarote“ umfasst ist (etwa wegen den Zeichnungen), ist unklar, es steht aber zu befürchten -.- Bibliotheken haben ohnehin sehr viel, was sie eigentlich nicht besitzen dürften *hust*. Aber das wird mit dem neuen RFID-System sicher besser, weil man nun endlich zu jeder Zeit feststellen kann, wer wann welches Buch wo mit sich herumträgt... Dann wird man diesen ganzen Schund, der da noch rumliegt, sicher bald entsorgt haben.
Schöne neue Welt, nicht wahr? [S. 9ff.])

Selbst die Befürworter des Gesetzes stimmen dem L. zu, dass es überflüssig und rechtswidrig ist. So wörtlich Natalie Rickli im Parlament:
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der sogenannten Lanzarote-Konvention zu, auch wenn die Schweiz die Anforderungen dieser Konvention bereits weitestgehend erfüllt und ein Beitritt dazu gar nicht nötig wäre. Die Konvention verletzt zudem teilweise das Territorialitätsprinzip, was aufgrund der Schwere der Delikte aber vertretbar ist.
(Quelle: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4910/412452/d_n_4910_412452_412453.htm)
Wie man dann bei dieser Meinung zustimmen und gar noch eine Verschärfung des selbst für unsinnig erklärten Gesetzes fordern kann, erzieht sich m.E jedem möglichen Verständnis. Aber das sind dann wohl die berühmten parlamentarischen Zwänge.

Nochmal zusammengefasst:
ES GEHT NICHT UM SHOTA/LOLICON! (die sind nach h.L. schon längst unter Art. 197 Ziff. 3 StGB des geltenden Rechts verboten. Dagegen richtet sich das Referendum auch gar nicht...)
ES GEHT NICHT ALLEIN UM „HENTAI“! (der Begriff ist ohnehin etymologisch völlig falsch und wird zudem in der strafrechtlichen Diskussion stark rechtsfehlerhaft benutzt, aber egal. Ein Beitrag dazu, wies denn richtig wäre, folgt irgendwann mal...)
ES GEHT AUCH NICHT ALLEIN UM ECCHI! (Die Formel des Bundesgerichts erfordert keinerlei Verbindung der fiktiven Darstellungen mit Erotik oder Sexualität, Nacktheit genügt. Auch die Darstellung von primären Geschlechtsteilen ist nicht erforderlich, um ein Werk als „harte Pornographie“ verbieten zu können... Aufklärungsliteratur wird heute schon explizit angegriffen!)

ES GEHT DARUM, DASS LIEBESBEZIEHUNGEN UNTER JUGENDLICHEN EINEM GENERELLEN ÜBERPRÜFUNGS- UND GENEHMIGUNGSVORBEHALT DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UNTERSTELLT WERDEN SOLLEN! (Art. 196 nStGB)

ES GEHT DARUM, DASS EIN GROSSTEIL ALLER MAINSTREAM-MANGAS/ANIMES ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL! (Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)

ES GEHT DARUM, DASS WELTLITERATUR ALS VERBOTENE PORNOGRAPHIE GELTEN SOLL!
(Art. 197 Abs. 4 nStGB, „nicht tatsächlich“ -> BGE 131 IV 64 E. 11.2 Satz 7)

ES GEHT DARUM, DASS NEU STRAFRECHTLICHE VERANRTWORTUNG FÜR FREMDE HANDLUNGEN OHNE JEGLICHE EIGENE BETEILIGUNG BEGRÜNDET WERDEN SOLL! (Art. 197 Abs. 5 nStGB)

ES GEHT DARUM, DASS DEN OPFERN VON (SEXUAL)STRAFTATEN EINE MITSCHULD FÜR IHRE ERZWUNGENE NOTWENDIGE BETEILIGUNG AM GESCHEHEN GEGEBEN WERDEN SOLL, WENN ES KINDER!!! UND KEINE JUGENDLICHEN SIND!
(Art. 197 Abs. 8 nStGB e contrario, so bereits – noch rechtswidrig – erfolgt im „Eistee“-Fall.)
Soviel nur zur tendenziösen Behauptung, die neuen Normen würden Kinder schützen.
Keinesfalls, vielmehr wirken sie sehr effizient für das genaue Gegenteil, nämlich dem Abbau des strafrechtlichen Schutzes von echten Kindern, denen das grauenhafte Verbrechen widerfährt, zu sexuellen Handlungen genötigt zu werden! Das mag momentan politisch gewollt sein, äusserst widerlich ist es trotzdem...

Alleine letzteres müsste doch eigentlich überzeugend genug sein, um die notwendigen 50'000 Unterschriften gegen diesen undurchdachten, überflüssigen, rechtswidrigen und verfassungswidrigen Unsinn zu erhalten...

Sollte es dennoch nicht funktionieren: Wenn die Schweiz unbedingt erneut Bücherverbrennungen im Land sehen will, bitte, das kann sie gerne haben^^ Man kann Silvester ja auch mal für kreative Destruktion (an den eigenen Sachen, bevor jemand schreit...) nutzen...
Eine passende Zeremonie-Robe dafür hat das L. auch schon^^ (Das Spiel, wos herstammt ist übrigens toll, auch wenn dieses ebenfalls von „Lanzarote“ getötet werden wird. [wahlweise wegen dem legendärem „I might get wet“-Dialog (00:00-06:30) oder dann halt wegen Lotus' im wesentlichen fehlender Kleidung...]


Der weitere Werdegang von Lanzarote – Liveticker einer parlamentarischen Entscheidung eidgenössisches Recht, Gesetzesredaktion, Grundrechte, Mangas

Autor:  Eru-Jiyuka
Well, the curtain has fallen...
Heute entscheidet das schweizer Parlament über die Umsetzung der Lanzarote-Konvention, die aufgrund ihrer schlechten Formulierung, einem missverstandenen Kindesbegriff und unsinnigem Schutzzweck für fiktive Personen, zu massiven Einschränkungen der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, sowie der Kunstfreiheit und zu einem eigentlichen Verbot von Anime/Manga führen wird.

Das Gesetz richtet sich explizit gegen Gemälde, Comics und Computerspiele, sodass noch gar nicht abzusehen ist, wie viel Kultur vernichtet werden soll. Angesichts der jüngeren juristischen Possen um alte Dramen (Wedekinds „Frühlings Erwachen“ von 1891 als angeblich verbotene Pornographie) und Beat'em'ups (Dead or Alive: Dimensions, mehrfach als Kinderpornographie verunglimpft, obwohl nicht einmal wirklich erotisch) ist immerhin zu erwarten, dass einige bedeutende Kunstwerke
als Kollateralschaden anfallen werden. Kommt halt davon, wenn man Phantasie als Verbrechen brandmarkt...

Klar ist schon jetzt (eigentlich schon seit der Kommissionsentscheidung mit überragenden 0 Gegenstimmen), sofern kein unglaubliches Mirakel geschieht, wird das Gesetz in der jetzigen und eindeutig mit der Verfassung unvereinbaren Fassung das Parlament passieren. Interessant ist denn auch weniger das Ergebnis, als wie deutlich es ausfällt und welche Argumente zu hören sein werden. Am Grade deren Sinnbefreitheit lassen sich die Chancen des bevorstehenden Referndums messen, wobei dieses von unserer Seite unabhängig davon angestrengt wird, und sei es nur, um die Politik etwas zu ärgern^^. Auch ob gegen den Gesetzesentwurf Kritik geäussert wird und falls ja, von wem, dürfte sehr spannend zu beobachten sein.

Dies zur Vorrede (und bevor das jemand bemäkelt, nein, dieser Teil wurde natürlich nicht „live“ geschrieben, wäre zu viel Text für...) des chronologischen Desasters:

08:00 -> Eröffnung der parlamentarischen Sitzung
08:00 -> Beginn der Beratung über das Geschäft 12.066
08:02-08:05 -> Amherd für die Kommission des Nationalrats für Rechtsfragen
(Behauptung, der Schutzzweck der Konvention sei der Schutz von Kindern auf internationaler Ebene, es handle sich um die einzigen internationale Normtexten zum Thema. Behauptung, Art. 196 nStGB sei nicht auf Kinder anwendbar (was so nicht im Gesetzestext steht und daher falsch ist). Vorschlag auf Eintretens. Das Anliegen der Petition (Nichtbestrafung von Liebesbeziehungen) sei durch den vorliegenden Entwurf in Art. 196 nStGB berücksichtigt. Die geforderte Straflosigkeit fiktiven Materials wird von der Kommission ausdrücklich abgelehnt.
08:13-08:18 -> VOGLER: Behauptung einer riesigen Dunkelziffer sexueller Missbräuche an Kindern (hat nichts mit dem Thema zu tun, aber gut...) Befürwortung stärkerer internationaler Zusammenarbeit in der Strafverfolgung. Ausdehnung der Strafbarkeit, Behauptung, Strafrecht könne immer nur repressiv wirken. Will „Grooming“ als eignen Straftatbestand haben. Chat-Rooms für Jugendliche sollen heute hauptsächlich von erwachsenen Männern besetzt sein? o.O Befürwortung des Eintretens
08:19-08:24 -> KIENER-NELLEN: Denkt denn einer mal an die Kinder?!!!! Jede Menge Lobhudeleien über die angebliche so tolle Gremien des Europarats. Dann noch ein bisschen Schauermärchen der KOBIK (Apropos: Ausgeben von erwachsenen Menschen als 18-jährige Personen ist böse, weil?), dass Chats ja so phöse sind...
08:24-08:27 -> RIKLI: Aussage, dass der Konvention nicht beigetreten werden müsse und eigentlich eine Terrorionalitätsverletzung sei (gemeint wohl Souverintätsverletzung, dennoch erstaunlich). Mann könne diese Verletzung jedoch aufgrund des schweren Themas ignorieren. Dann noch ein bisschen Bashing von Bundesrat, weil halt SVP. Korrekte Anmerkung, dass es seltsam sei, zu behaupten, der Begriff des Kinds sei unklar, wenn man diese Konvention anerkennt. Die von ihr angemerkten Volksinitativen ist allerdings auch Unsinn.
08:28- 08:29 -> GUHL: Erneut die unbelegte Aussage über eine riesige Dunkelziffer. Hätte gerne die Strafvorschriften noch deutlich verschärft.
08:32-08:37 -> FISCHER: Behauptung, die Konvention würde den Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch erhöhen. (Was Nonsens ist, weil alles in dieser Richtung längst strafbar ist -> Art. 176 StGB) Ein bisschen Bashing in Richtung der Strafverfolgungsbehörden, die angeblich weit mehr Personal zur Umsetzung benötigen würden. (Was nicht ganz falsch ist, weil durch die Konvention auf einmal abertausende neue Bagatellfälle geschaffen werden.)
08.37-08:41 -> SOMMARUGA für den Bundesrat: Wiederholung der üblichen Allgemeinplätze: Ziel der Vorlage sei der Schutz von Kindern. Erhöhung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre. Prostitution von Minderjährigen sei nur zulasten der Freier strafbar. Konsumstrafbarkeit. Schutz von Kindern und Jugendlichen werde verstärkt. Nichts neues also und grösstenteils falsch ...
08:41-08:43 -> AMHERD für die Kommission: Nach der Konvention müsste ein formeller Straftatbestand für das „Grooming“ erstellt werden, die Schweiz erfüllt ihre Anforderungen insoweit also nicht. Befürworten auf Eintreten.
08:44 -> Eintretensbeschluss
08:46-08:53 -> RIKLI: Werbung für ihre Minderheit, die Strafverschärfung fordert. Grundsätzlich sollen ihrer Meinung nach Sexualdelikte immer zu unbedingten Freiheitsstrafen führen. (Was, gerade bei den neu strafbaren Bagatellfällen verehrend wäre und zur Überflutung von Gefängnissen würde.) Vermischt die Problematik mit dem Strafmassnahmenrecht von 2007, was an dieser Stelle nichts zu tun hat. Und sag der Dame verdammt noch mal einer, das Pädophile nicht per default Straftäter sind! Will das Strafmass für fiktive Bildchen auf 5 Jahre Gefängnisse verschärft haben.
08:53-08:56 -> SCHWANDER: Viel Gemurmel darum, dass das Parlament bei ähnlichen Vorschlägen weniger deutlich entschieden habe. Ebenfalls Werbung für die Minderheit RIKLI, die – wie auch immer – die Kinder angeblich noch viel toller schützen sollen. (Wie das durch erhöhte Strafrahmen geschehen soll, ist völlig unklar)
08:56-08:58 -> FLACH: Ruft zur Verhältnismässigkeit innerhalb des Strafmasses auf. (immerhin etwas, wenn auch nicht viel) Dementsprechend Ablehnung der Minderheit RIKLI. Und was genau das Schicksal von 10 Jährigen Mädchen im arabischen Raum mit der Umsetzung der Lanzarote-Konvention in der Schweiz zu tun hat, ist völlig unklar.
08:59-09:02 -> SOMMARUGA für den Bundesrat: Ablehnung der exotischen Strafrahmen von bis zu sieben Jahren. Strafverschärfungen dürfen nicht willkürlich erfolgen, sondern müssen im Zusammenhang mit dem gesamten Strafgesetzbuch angesehen werden. Kindstötung wäre neu weniger schwer bestraft als sexuelle Handlungen mit Kindern, was unverhältnismässig sei. (Ausnahmsweise mal was sinnvolles. So schwer es fällt, die Bundesrätin hat hier vollständig recht.)
09:04-09:06 -> AMHERD für die Kommission: Ablehnung der Strafrahmenserhöhung mit 17 zu 5 in der Kommission, weil diese Frage im Rahmen der Revision des Strafmassnahmenrechts ohnehin neu behandelt werden wird und dann besser dort inhaltlich behandelt werden sollte. Fordert Ablehnung der Minderheit RIKLIN

09:06-09:10 -> Abstimmung der Minderheitsanträge

Art. 187 nStGB
114 zu 68 bei 3 Enthaltungen, Zustimmung des Mehrheitsantrags (Keine Strafverschärfung)
115 zu 69 bei 3 Enthaltungen, Zustimmung des Mehrheitsantrags (Keine Strafverschärfung)

Art. 197 Abs. 1 nStGB
115 zu 68 bei 3 Enthaltungen, Zustimmung des Mehrheitsantrags (Keine Strafverschärfung)

Art. 197 Abs. 4 nStGB
113 zu 69 bei 4 Enthaltungen, Zustimmung des Mehrheitsantrags (Keine Strafverschärfung)

09:11 -> Gesamtabstimmung
188 zu 0, bei 0 Enthaltungen, Zustimmung zur Umsetzung der Lanzarote-Konvention


09:12 -> Beendung der Beratung des Geschäfts 12.066

Edit: Ein fehlhafter Buchstaben, der für einen bösen Schnitzer gesorgt hat, wurde korrigiert. Gemeint war natürlich nicht Kathy Riklin von der CVP , sondern Natalie Rikli von der SVP. Übrigens ist mittlerweile das Transkript der Parlamentssitzung online (und dieser Eintrag damit eigentlich redundant). Wer das ganze im Original lesen möchte, hier gehts lang: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4910/412452/d_n_4910_412452_412453.htm

Weiter gegen Lanzarote – Petition 2.0 eingereicht eidgenössisches Recht, Gesetzesredaktion, Grundrechte, Mangas, Petition, SOKORabe

Autor:  Eru-Jiyuka
Was, wie, heute zwei Weblogs vom L.? Das ist ja Schwansinn hoch Zwei.
(Und OMG, das L. verlinkt einen grossen Youtuber als Schleichwerbung... Das hatten wer auch noch nie^^)

Das hier ist nichts grossartiges, nur ein klein wenig piratentypische Transparenz. Also, heute Mittag hat das L. die zweite Petition gegen die Umsetzung der Lanzarote-Konvention mit insgesamt 8 Unterschriften abgesandt.
Die entsprechende Quittung des Beförderungsunternehmens sieht wie folgt aus:



Die Eingangsbestätigung seitens der Parlamentsdienste wird dann auch noch veröffentlicht, sobald erhalten...

Und wer wirklich immer noch nicht weiss, worum es bei der Lanzarote-Konvention geht, und warum diese gleichermassen bescheuert wie bedrohlich ist, dem seien die folgenden Links empfohlen:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=4455
http://animexx.onlinewelten.com/weblog/120857/635379/
http://animexx.onlinewelten.com/weblog/120857/685801/#text_lang

Mit der Petition werden folgende Problempunkte angesprochen:

1. Der BGH-Beschluss 1 StR 8/13 und dessen Auswirkungen auf die Legitimation des Sexualstrafrechts hinsichtlich Fiktion.

2. Die Möglichkeit des Parlaments, wirksame Vorbehalte gegenüber der Konvention anzubringen, welche die aufgezeigten Probleme sinnvoll lösen würden.

3. Kombinierte Rechtswirkungen, die aufgrund anderer künftiger Normen entstehen, so etwa der automatische Entzug von Lehrberechtigungen, permanente Überwachung elektronischer Kommunikation oder lebenslange Speicherung von Personendaten und Übergabe dieser zuhanden aller europäischen Strafverfolgungsbehörden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kommission über genügend rechtlichen Sachverstand verfügt, um die klar zu weit gehenden, geplanten neuen Normen auf ein zulässiges Mass, im Wesentlich dem derzeitigen Status Quo zurückzustufen. Sollte dem nicht der Fall sein, bleibt als nächste Instanz der Nationalrat, der dann rein politisch entscheidet, also den juristischen Argumenten kaum rational, sondern nur mit „Aber es geht doch um die Kinder!!!!!11“ begegnen wird...

Sollte dies passieren und das Gesetz durchgewunken werden, muss halt ein Referendum her, damit zumindest das Volk über das Aussterben weiter Teile moderner Kunst und Kulturformen befinden kann... Wir werden uns unsere Mangas jedenfalls nicht kampflos wegnehmen lassen! Wie beijiro in Zitat völlig richtig schreibt, sind in solchen Situationen nicht Diskussionen wichtig, sondern konkrete Taten!

Und an alle Dagegen-Schreier: Offensichtlich habt ihr noch nicht ganz verstanden, dass auch aus dem Kontext gerissene, mit nicht einschlägigen Normen oder gar mit dem (rechtlich gänzlich unzulänglichen) gesunden Menschenverstand begründete Angriffe auf den Blogtext (oder dessen Autoren) nur dabei behilflich sein können, den Bekanntheitsgrad des Eintrags zu steigern... Ob dies im Sinne eures Erfinders ist, dürft ihr gerne selbst entscheiden. Diesmal hat das L. sogar einige Wochen Zeit, mit euch herumzustreiten, also nur immer her damit^^

Das Ende vom Anfang: Akute Bedrohung für Anime und Manga in der Schweiz! (Samt Unterstützungsaufruf, verfassungsrechtlicher Analyse und einem kleinen Spielchen) eidgenössisches, Grundrechte, Mangas, Recht, Referendum

Autor:  Eru-Jiyuka
Der Europarat hat mit der sogenannten Lanzarote-Konvention beschlossen, dass künftig in allen Mitgliedstaaten Jugendpornographie strafbar werden soll. Die Schweiz hat diese Konvention – warum auch immer – unterschrieben. Sie legt nun einen Umsetzungsentwurf vor, mit dem schönen Titel: „Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) sowie über seine Umsetzung (Änderung des Strafgesetzbuchs)“ Dieser hat mittlerweile (am 23.10.2012) die Rechtskommission des Ständerates passiert, ist also auf dem Vormarsch durch die politischen Instanzen.

Klingt gut, ist es aber gar nicht. Die Schweiz schafft es nämlich, nicht nur alle schlechten Elemente der Konvention zu verwirklichen, wie Prof. Niggli völlig zu recht schon zum Vorentwurf bemerkte, sondern geht sogar noch darüber hinaus, indem selbst der Konsum von Medien mit „nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen“ bestraft werden soll.

Was ist denn nun aber das Problem? Das ist relativ einfach, wenn man sich einmal ansieht, was die unglückliche Formulierung „nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen“ alles umfasst.

Verboten werden so:

Unter dem Titel der Kinderpornographie:
Hentai,
Yuri,
Yaoi,
Eroges,
Yiff

Unter dem Titel der sexuell aufreizende Darstellungen (Posingfotos):
Ecchi,
Shonen-Ai,
Shojo-Ai,
Furry-Artwork
Nightcore

Zudem verboten wird auch die Darstellung von Nacktheit an sich...

sobald die dargestellten fiktiven Charaktere (aufgrund des Zeichenstils) als Minderjährige angesehen werden können.

Es genügt, dass sich ein einziger übermotivierter Staatsanwalt findet und wir werden wieder massenhaft Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen erleben, diesmal statt für den Besitz von Chemikalien für den Besitz von Anime und Mangas. Offenbar sind die Bezeichnungen „Terrorist“, und „Kinderschänder“ unabhängig von den konkreten politischen Sache beliebig austauschbar und sie wollen mit allen nicht angebrachten Mitteln den unmöglichen, weil unzutreffenden Vorwurf beweisen, dass jeder Jugendliche beides ist, damit auch alle noch so sinnlosen Massnahmen durchgeprügelt werden können!

Kindesmissbrauch, also Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung von Kindern ist ein schweres Verbrechen mit entsetzlichen physischen wie psychischen Folgen für die Opfer. Dieser Beitrag wendet sich nicht gegen die Bestrafung von Kinderschändern, auch nicht gegen das Verbot des dokumentierten Missbrauchs, der nach geltendem Recht als Kinderpornographie bezeichnet wird. Gerade deshalb muss aber mit dem Begriff der Kinderpornografie äusserst vorsichtig umgegangen werden, er darf nicht verwässert werden. Aus der Umdefinierung von Anime/Manga mit sexuellen Darstellungen zu Kinderpornographie gewinnt jedoch niemand etwas, weder die tatsächlich missbrauchten Opfer, noch die Strafverfolgungsbehörden, noch die Gesellschaft insgesamt.

Die Umsetzung des neuen Strafrechts legt die Strafverfolgungsbehörden nämlich unnötigerweise völlig lahm. Aufgrund des Offizialdeliktscharakters der Formulierung im Strafgesetzbuch werden die Staatsanwälte künftig dazu gezwungen sein, selbständig Ermittlungen in diesem Bereich anzustellen, sobald sie von entsprechenden Vorgängen Kentniss erhalten (theoretisch also bei jedem Post im Internet, bei dem was von Yaoi et al. gelabert wird), zudem müssen sie auf Strafanzeige hin ermitteln. Dadurch fehlt die Kapazität für die Verfolgung tatsächlicher Verbrecher, weil die Gerichte mit abertausenden Bagatellfällen belastet sein werden. Man kann nur hoffen, dass sich genügend Strafverfolger mit der Formel „de minimis non curat praetor“ behelfen und schlicht weigern werden, was angesichts der emotionalen Thematik aber nicht zu erwarten steht und zudem die schreckliche Rechtslage im Gesetzesentwurf kein Stück besser macht.

Die Darstellung von „nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen“ in welcher Art und Weise auch immer ist Ausdruck von sexuellen Fantasien, nichts mehr und nichts weniger. Es steht weder der Politik noch dem Recht zu, darüber zu befinden, welche sexuellen Fantasien die Menschen haben dürfen, und welche nicht. Analoges muss für die Nachfrage nach sexuellen Fantasien, also auch nach Darstellungen von „nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen“ gelten. Pönalisierungen in diesem höchstpersönlichen, intimen Bereich sind mittelbares Gedankenstrafrecht und jedem demokratischen Rechtsstaat unwürdig.

Frei nach LAUER: Es kotzt mich an! Es kotzt mich an, wie hier aus politischem und juristischem Unverstand und Unvermögen die Freiheitsrechte dazu missbraucht werden, genau selbige für einen weiten Teil der Bevölkerung – wenn nicht gar für alle – abzuschaffen! Und alle jubeln auch noch darüber...

Und was tut man, nachdem man sich ausgekotzt hat? Richtig, man engagiert sich mit allen rechtlich und politisch zulässigen Mitteln dagegen. Das sind in diesem Fall einerseits eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht – die aber, das ist jetzt schon klar, wegen fehlender Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz nicht zum Erfolg führen kann, wohl aber die Tür zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte öffnet. Diese wird vom L. sowie hoffentlich einigen weiteren Straf- und Verfassungsrechtsexperten ausgearbeitet und nach Erlass des Gesetzes im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle eingereicht werden.

Andererseits ist auch ein Referendum gegen die Neuerungen möglich. Als halbdirekte Demokratie verfügt die Schweiz glücklicherweise über einen Kontrollmechanismus gegenüber überbordender Politik. Auf Verlangen von 50'000 schweizer Stimmberechtigten muss über eine Gesetzesänderung das Volk entscheiden. Das sind zwar hohe Anforderungen, aber grundsätzlich möglich, wie die E-Petition gegen das Zensursula-Gesetz sehr schön gezeigt hat. Die Referendumsbegründung wird unter der Leitung des L. noch ausgearbeitet werden müssen. Mitglieder für das Referendumskomitee werden dringend gesucht, am besten solche, die im Gegensatz zum L. schon mal ein Referendum koordiniert haben, aber das ist selbstverständlich keine Voraussetzung. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Norm werden die Unterschriftenlisten hier zum Download angeboten werden. (dazu wird ein seperater Blogeintrag erscheinen um dessen ausgiebige Kenntnisnahme das L. jetzt schon mal bittet... *sich dafür endlich mal ein Postfach anschaffen gehen muss*) Bitte unterzeichnet dann zahlreich, damit wir diesen gefährlichen Unfug wieder weg kriegen^^

Es ist sehr leicht, einen einzelnen Idealisten zu verunglimpfen, aber eine gesamte Community, die aufbegehrt, kann – wie im ACTA-Fall exemplarisch gezeigt – niemand ignorieren. Daher brauche ich alle nur irgendwie mögliche Unterstützung und bettle zum ersten Mal inständig darum, diesen Weblog überall weiterzuempfehlen, verbreiten etc. (Und ja, das schliesst Facebook ein, wenn's denn der Sache hilft...) Dieser Text, die juristische Analyse sowie die noch zu erstellenden Listen voraussichtlich inkriminierter und inkriminierbarer Medien werden zudem jeweils als frei bearbeitbare Version auf dem Piratenpad bereitgestellt. Feel free to edit, rate and comment^^(*schleichverbung verteil*)

Letztendlich geht es um unser aller Freiheit, auch und gerade im Internet.
Wir müssen sie uns zurückholen! We'r gonna change the World!


Ach ja, nur, damit dies nicht zur Straffalle wird: Jeder, der am Referendum teilnimmt (und insbesondere das Referendumskomitee!) sollte – unabhängig davon, was drauf ist – seinen Computer mit Truecrypt wirksam (PW >20 Zeichen, Grosskleinschreibung, Zahlen, Sonderzeichen) vollverschlüsseln, um bei (wohl unwahrscheinlichen) allfälligen polizeilichen Störaktionen lästige Zufallsfundsstreitigkeiten ausschliessen zu können! Verschlüsselte Back-Ups können latürnich auch nichts schaden...

Und weil wir ja dank Little Brother (S. 156 ff.) wissen, dass politischer Widerstand verbunden mit Wettbewerben gut funktioniert, machen wer dass doch gleich mal nach^^

Daher: Falls jemand sich mal darin versuchen will, Drachen ein bestimmtes, auf ein Jahr genaues Alter zuzuweisen, hier einige Testkandidaten:
http://www.sofurryfiles.com/std/content?page=453735
http://www.sofurryfiles.com/std/content?page=453667
http://www.sofurryfiles.com/std/content?page=453517
http://www.sofurryfiles.com/std/content?page=453228
http://www.sofurryfiles.com/std/content?page=452564

*auf das Ergebnis gespannt ist* Der Versuch mit der lustigsten Begründung erhält 45 KT als Belohnung^^ Allein für's Teilnehmen am Versuch gibt's zudem jeweils 5 KT (Solange der Vorrat reicht...) (*Dann hinterher die Zeichner anschreiben und um eine eigene Einstufung bitten wird* Dann sehen wer mal exemplarisch, ob solch eine Alterseinstufung fiktiven Materials überhaupt jemals objektiv zutreffend geschehen kann...)

ES IST STATISTISCH WICHTIG, DASS DIE ZEICHNER KEINE MÖGLICHKEIT HABEN, VORAB VOM ERGEBNISS DIESER ERHEBUNG KENTNISS ZU ERLANGEN.

Sendet eure Lösungsvorschläge darum BITTE per ENS, die Weblogkommis hier sind öffentlich einsehbar! (Allerdings dürft ihr gerne hier im Weblog hinspammen, dass ihr dran teilgenommen habt, dann sieht das L. das schneller und kann euch auch gleich die KTs hinterher werfen^^)

Die AD&D-Kriterien sind dabei wie folgt:

I. Nestling (0-5)
II. Sehr jung (6-15)
III. Jung (16-25)
IV. Jugendlich (26-50)
V. Junger Erwachsener (51-100)
VI. Erwachsener (101-200)
VII. Älterer Erwachsener (201-400)
VIII. Alt (401-600)
IX. Sehr alt (601-800)
X. Ehrwürdig (801-1000)
XI. Wyrm (1001-1200)
XII. Grosser Wyrm (>1200)

Und bevor jetzt jemand mit: „AD&D ist aber phöse!!!!11111elf(entod)“ ankommt, lest euch das hier durch und dann uruse ō!

*weil er gerade schon am Zitieren ist. Für das, was hier gerade passiert, ist abschliessend folgende Passage einschlägig*: (S.111-113)
Spoiler
Zuerst war ich erleichtert, als ich merkte, dass Fred Benson nicht dauerhaft für meinen Gesellschaftskunde-Kurs zuständig war. Aber die Frau, die ihn ersetzen sollte, war mein schlimmster Alptraum.

Sie war jung, vielleicht 28 oder 29, und auf so eine gesunde Weise hübsch. Sie war blond und ließ einen leichten Südstaaten-Akzent durchschimmern, als sie sich bei uns als Mrs. Andersen vorstellte. Das ließ bei mir sofort die Alarmglocken klingeln: Ich kannte keine Frau unter sechzig, die sich selbst „Mrs.“ nannte. Aber darüber wollte ich hinwegsehen. Sie war jung, hübsch und klang nett.

Sie würde schon okay sein.

Sie war nicht okay.

„Unter welchen Umständen sollte die Regierung bereit sein, die Bill of Rights außer Kraft zu setzen?“, fragte sie und drehte sich dabei an die Tafel, um die Zahlen von eins bis zehn untereinanderzuschreiben.

„Gar nicht“, sagte ich, ohne abzuwarten, dass sie mich aufrief. Das war ja wohl leicht.

„Verfassungsrechte sind absolut.“

„Das ist keine sonderlich fortschrittliche Ansicht.“ Sie schaute auf ihren Sitzplan. „Marcus. Nimm zum Beispiel einen Polizisten, der eine unzulässige Durchsuchung durchführt und dabei seine
Befugnisse überschreitet. Dabei stößt er auf erdrückende Beweise, dass ein Krimineller deinen Vater getötet hat. Diese Beweise sind die einzigen, die existieren. Sollte der Kriminelle ungeschoren davonkommen?“

Ich wusste, wie die Antwort lauten musste, aber ich konnte es nicht recht erklären. „Ja“, sagte ich schließlich. „Aber die Polizei sollte keine unzulässigen Durchsuchungen durchführen ...“

„Falsch. Die richtige Reaktion auf polizeiliches Fehlverhalten sind Disziplinarmaßnahmen, aber es wäre falsch, die ganze Gesellschaft für das Fehlverhalten eines einzelnen Polizisten zu bestrafen.“ Sie schrieb „Verbrecherische Schuld“ unter Punkt eins an die Tafel. „Andere Anlässe, bei denen die Bill of Rights ersetzt werden kann?“

Charles hob die Hand. „In einem überfüllten Theater Feuer schreien?“

„Sehr gut, ...“ – sie konsultierte den Sitzplan – „Charles. Es gibt viele Umstände, unter denen das First Amendment keine absolute Gültigkeit hat. Lasst uns noch ein paar davon zusammentragen.“

Charles hob die Hand noch mal. „Einen Exekutivbeamten in Gefahr bringen.“

„Ja, die Identität eines verdeckten Ermittlers oder Geheimdienstlers offenlegen. Sehr gut.“ Sie schrieb es auf. „Noch etwas?“

„Nationale Sicherheit“, sagte Charles, ohne nochmals aufs Aufrufen zu warten. „Verleumdung. Obszönität. Missbrauch Minderjähriger. Kinderpornografie. Bombenbauanleitungen.“ Mrs. Andersen schrieb zügig mit, hielt aber bei Kinderpornografie inne. „Kinderpornografie ist nur
eine Unterart von Obszönität.“

Mir wurde langsam schlecht. Das war nicht das, was ich über mein Land gelernt hatte oder woran ich glaubte. Ich hob die Hand. „Ja, Marcus?“ „Ich verstehe das nicht. Wie Sie es sagen, klingt das, als ob die Bill of Rights optional wäre. Aber es ist die Verfassung. Und der sollen wir uneingeschränkt Folge leisten.“

„Das ist eine verbreitete Übervereinfachung“, sagte sie mit aufgesetztem Lächeln. „Tatsache ist, dass die Gestalter der Verfassung sie als ein lebendiges Dokument verstanden, das durchaus im Lauf der Zeit revidiert werden sollte. Ihnen war klar, dass die Republik keinen dauerhaften Bestand haben konnte, wenn die jeweilige Regierung nicht den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend regieren konnte. Sie hatten nicht vorgesehen, dass man an die Verfassung glauben solle wie an eine religiöse Doktrin. Immerhin waren sie auf der Flucht vor religiöser Doktrin hierher gekommen.“

Ich schüttelte den Kopf. „Was? Nein. Sie waren Kaufleute und Handwerker, und sie waren dem König so lange loyal verbunden, bis er Gesetze erließ, die ihren Interessen zuwiederliefen, und sie mit Gewalt durchzusetzen versuchte. Die religiösen Flüchtlinge waren schon viel früher.“

„Einige der Framer5 stammten von religiösen Flüchtlingen ab“, sagte sie.

„Und die Bill of Rights ist doch nicht etwas, aus dem man sich nach Belieben rauspicken kann, was man möchte. Die Framer hassten Tyrannei. Und genau das soll die Bill of Rights verhindern. Sie waren eine Revolutionsarmee, und sie wollten ein Regelwerk, dem jeder zustimmen konnte. Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Das Recht des Volkes, seine Unterdrücker zu beseitigen.“

„Ja, ja“, sagte sie gestikulierend. „Sie glaubten an das Recht des Volkes, seine Könige zu beseitigen, aber ...“ Charles grinste, und als sie das sagte, grinste er noch viel breiter.

„Sie erarbeiteten die Bill of Rights, weil sie dachten, es sei besser, absolute Rechte zu haben, als zu riskieren, dass irgendjemand sie ihnen wegnimmt. Wie beim First Amendment: Das ist dazu gedacht, uns zu beschützen, indem es der Regierung untersagt, zwei Sorten von Meinungsäußerung zu unterscheiden, die erlaubte und die kriminelle. Sie wollten nicht das Risiko eingehen, dass irgendein Idiot auf die Idee käme, die Dinge, die ihm nicht passten, als illegal zu deklarieren.

Sie drehte sich um und schrieb „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück“ an die Tafel. „Wir sind dem Lehrplan schon ein bisschen voraus, aber ihr scheint eine fortgeschrittene Gruppe zu sein.“ Die anderen lachten nervös. „Die Aufgabe der Regierung ist es, die Rechte der Bürger auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück zu gewährleisten. In dieser Reihenfolge. Das ist wie ein Filter. Wenn die Regierung etwas unternehmen möchte, das uns ein wenig unzufriedener macht oder unsere Freiheit teilweise einschränkt, dann ist das okay, vorausgesetzt, es dient dazu, unser Leben zu schützen. Deshalb dürfen Polizisten euch einsperren, wenn sie glauben, dass ihr eine Gefahr für euch oder andere darstellt. Ihr verliert eure Freiheit und eure Freude, um Leben zu schützen. Wenn ihr Leben habt, dann bekommt ihr vielleicht später noch Freiheit und Freude dazu.“

Ein paar von den anderen hatten die Hände oben. „Aber bedeutet das nicht, dass sie tun können, was immer sie wollen, solange sie behaupten, dass es jemanden davon abhält, uns irgendwann in der Zukunft zu verletzen?“ „Genau“, meinte ein anderer. „Es klingt, als ob Sie sagen, dass nationale Sicherheit wichtiger ist als die Verfassung.“

In diesem Moment war ich so was von stolz auf meine Mitschüler. Ich sagte, „wie können Sie denn Freiheit schützen, indem Sie die Bill of Rights außer Kraft setzen?“

Sie schüttelte den Kopf, als ob wir unglaublich dumm seien. „Die ‚revolutionären‘ Gründerväter haben Verräter und Spione erschossen. An absolute Freiheit haben sie nicht geglaubt, nicht wenn sie die Republik bedrohte. Nehmt zum Beispiel diese Xnet-Leute ...“
Es fiel mir schwer, nicht zu erstarren.
„... diese so genannten Jammer, die heute früh in den Nachrichten waren. Nachdem diese Stadt von Leuten angegriffen worden war, die diesem Land den Krieg erklärt haben, machten die Xnetter sich daran, die Sicherheitsmaßnahmen zu sabotieren, die dazu dienten, Bösewichter zu fangen und sie von Wiederholungstaten abzuhalten. Das taten sie, indem sie ihre Mitbürger gefährdeten und ihnen Ärger bereiteten ...“

„Das taten sie, um zu zeigen, dass unsere Rechte geraubt wurden unter dem Vorwand, sie zu schützen!“, sagte ich. Okay, ich schrie es. Oh Gott, hatte die mich in Fahrt gebracht. „Sie haben es getan, weil die Regierung jeden wie einen Terrorverdächtigen behandelt hat.“

„Ach, und um zu beweisen, dass man sie nicht wie Terroristen behandeln sollte“, brüllte Charles zurück, „haben sie sich wie Terroristen benommen? Deshalb haben sie ihren Terror ausgeübt?“

Ich kochte. „Jetzt komm mal runter. Terror ausgeübt? Sie haben bloß gezeigt, dass allgegenwärtige Überwachung gefährlicher ist als Terrorismus. Denk mal an den Park letztes Wochenende. Die Leute da haben getanzt und Musik gehört. Was ist denn daran Terrorismus?“

Die Lehrerin kam durch den Raum auf mich zu und postierte sich über mir, bis ich still war. „Marcus, du scheinst noch zu glauben, dass sich in diesem Land nichts geändert hat. Aber du hast zu begreifen, dass die Sprengung der Bay Bridge alles geändert hat. Tausende unserer Freunde und Verwandten liegen tot da unten in der Bay. Dies ist die Zeit für nationale Einheit angesichts dieser Gewalt, die unser Land erleiden musste ...“

Ich stand auf. Dieses „Alles hat sich geändert“-Geseiher ging mir bis hier. „Nationale Einheit? Was Amerika ganz wesentlich ausmacht, ist doch wohl, dass wir ein Land sind, in dem Dissens willkommen ist. Wir sind ein Land von Dissidenten und Kämpfern und Uniabbrechern und Aktivisten für Meinungsfreiheit.“ Dann dachte ich an Ms. Galvez‘ letzte Stunde und an die Tausende von Berkeley-Studenten, die den Polizeiwagen eingekesselt hatten, als dieser eine Typ für das Verteilen von Bürgerrechts-Literatur
abtransportiert werden sollte. Niemand hatte versucht, die Trucks aufzuhalten, die mit all den Tänzern aus dem Park davonfuhren. Ich hatte es nicht versucht. Ich war weggelaufen.
Vielleicht hatte sich ja wirklich alles geändert.

„Ich glaube, du weißt, wo Mr. Bensons Büro ist“, sagte sie zu mir. „Du wirst dich unverzüglich dort melden. Ich werde es nicht dulden, dass mein Unterricht von respektlosem Verhalten gestört wird. Für jemanden, der behauptet, die Meinungsfreiheit zu lieben, wirst du ziemlich laut, sobald irgend jemand nicht deiner Meinung ist.“

Ich schnappte mein SchulBook und meine Tasche und stürmte raus. Die Tür hatte eine Gasfeder, deshalb konnte ich sie nicht hinter mir zuknallen; ich hätte sie gern zugeknallt. Ich ging zügig zu Mr. Bensons Büro. Kameras filmten mich auf dem Weg dorthin. Mein Gang wurde aufgezeichnet. Die RFIDs in meinem Schülerausweis funkten meine Identität an die Sensoren im Flur. Es war hier wie im Knast.

„Schließ die Tür, Marcus“, sagte Mr. Benson. Dann drehte er seinen Monitor herum, so dass ich den Videostream aus der Gesellschaftskunde-Klasse sehen konnte. Er hatte zugeschaut.

„Was hast du zu deiner Entschuldigung vorzubringen?“

„Das war kein Unterricht, das war Propaganda. Sie hat uns gesagt, dass die Verfassung belanglos ist.“

„Nein. Sie hat gesagt, dass sie keine religiöse Doktrin ist. Und du hast sie angegangen wie irgendein Fundamentalist und damit genau ihren Standpunkt bewiesen. Marcus, du solltest als allererster
wissen, dass sich alles geändert hat, seit die Brücke gesprengt wurde. Dein Freund Darryl ...“

„Wagen Sie es nicht, auch nur ein verdammtes Wort über ihn zu sagen“, sagte ich schäumend vor Ärger. „Es steht ihnen nicht zu, ihn auch nur zu erwähnen. Ja, ich habe verstanden, dass sich alles
geändert hat. Wir waren mal ein freies Land. Jetzt nicht mehr.“

„Marcus, weißt du, was Null-Toleranz bedeutet?“

Ich zuckte zusammen. Er konnte mich wegen „bedrohenden Verhaltens“ rauswerfen. Eigentlich war die Regel als Maßnahme gegen Gang-Kids gedacht, die ihre Lehrer einzuschüchtern versuchten. Aber natürlich würde er keinerlei Hemmungen haben, sie auch gegen mich einzusetzen.

„Ja, ich weiß, was das bedeutet.“

„Ich glaube, du schuldest mir eine Entschuldigung.“

Ich sah ihn an. Er unterdrückte sein sadistisches Lächeln nur unzureichend. Ein Teil von mir wollte kuschen. Dieser Teil wollte, Scham hin oder her, um seine Verzeihung winseln. Aber ich unterdrückte diesen Teil von mir und beschloss, dass ich mich lieber rauswerfen lassen würde, als um Verzeihung zu bitten.

„daß, um diese Rechte zu sichern, Regierungen eingesetzt sein müssen, deren volle Gewalten von der Zustimmung der Regierten herkommen; daß zu jeder Zeit, wenn irgend eine Regierungsform zerstörend auf diese Endzwecke einwirkt, das Volk das Recht hat, jene zu ändern oder abzuschaffen,
eine neue Regierung einzusetzen, und diese auf solche Grundsätze zu gründen, und deren Gewalten in solcher Form zu ordnen, wie es ihm zu seiner Sicherheit und seinem Glücke am zweckmäßigsten
erscheint.“ Ich erinnerte mich Wort für Wort daran.

Er schüttelte den Kopf. „Etwas auswendig zu wissen ist nicht dasselbe wie es zu begreifen, Kleiner.“ Er bückte sich über den Computer und klickte ein paar Mal. Der Drucker surrte. Dann reichte er mir ein noch warmes Blatt mit dem Behörden-Briefkopf, auf dem stand, dass ich für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen war.

„Ich schicke jetzt deinen Eltern eine E-Mail. Wenn du in einer halben Stunde noch auf dem Schulgelände bist, wirst du wegen Hausfriedensbruchs verhaftet.“

Ich blickte ihn an.

„Du willst nicht wirklich in meiner eigenen Schule Krieg gegen mich erklären. Diesen Krieg kannst du nicht gewinnen. RAUS!“

Ich ging.


Wir hatten einmal illegale Mathematik in diesem Land.
Wir haben illegale Chemie in diesem Land.
Lasst es nicht dazu verkommen, dass wir auch noch illegale Kunst in diesem Land bekommen!


Sommaruga die 42. Grundrechte, Recht, eidgenössisches, Sinn?, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka
Das L. Hat zwar gesagt, der Blog werde in nächster Zeit etwas chemischer, aber natürlich kam noch etwas dazwischen. Deshalb – an die Stammleser – bitte nicht verzweifeln, das Versprochene erscheint auch noch – irgendwann...

Verdammt nochmal, das L. hatte gejubelt als sie – nun „an die Macht kam“ ist historisch gesehen ein schlechter Ausdruck, aber was soll's, auch Diktatoren wurden schon gewählt... Sie war mal solch eine gute Konsumentenschützerin und was macht sie als Bundesrätin? Nur MIST! *sauer ist*

*sich mit
SOUMUNCU
vorgenommen hat, seine Kritik künftig etwas drastischer zu äussern und nicht weiter mit der Suche nach netten Formulierungen Zeit zu vergeuden* Da kann auch mal ein „Arschloch“ fallen, das ist hier allerdings nicht nötig. Das L. hat sachliche Argumente, um sie nicht zu mögen, es braucht dazu keine persönlichen Unflätigkeiten.

Mal davon abgesehen, das sie völlig inkompetent für ihr Amt ist (in ein Polizei und Justiz Departament gehört nun mal ein Jurist, alles andere ist dort fehl am Platze! Man besetzt eine Chirurgenstelle ja auch nicht mit einem Metzger... Der Vergleich ist zwar unpassend, dafür aber deutlich^^) und am Volk vorbei regiert (auf dem Verordnungsweg, wogegen man sich nicht mit einem Referendum wehren kann), hat sie sich nun tatsächlich zur eidgenössischen VON DER LEYEN gemausert, fordert sie doch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. (O.K. Das ist eigentlich mehr SCHÄUBLE, aber sie hat das beliebte Kinderschänderargument offenbar schon bei der KOBIK-Affäre verbraucht...)

Künftig sollen also sämtliche Schritte im Internet sprich Verbindungsdaten, aufgerunfene Seiten, von verdächtigen Privatpersonen aufgezeichnet und ausgewertet werden. Wir wissen ja, was Sommaruga so unter Verdächtigen versteht. Genügend verdächtig ist jemand schon - und Das L. Darf zitieren - wenn „hinreichende Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte“ Verdächtig macht also schon die blosse Möglichkeit Straftaten zu begehen. Das schweizerische Strafgesetzbuch enthält 244 Pönalisierungsartikel und das ist erst das Hauptstrafrecht! Bezieht man Nebenstrafrecht ein (etwa BetmG, URG, SprengG, ChemG, UWG, LMG, WG, ZG um nur einige lustige Kürzel zu nennen) hat man noch gefühlte 12983 Möglichkeiten mehr, sich strafbar zu verhalten. Verdächtig sind so also ungefähr 7785806 Menschen, zumindest wenn man den Einwohnerzahlen glauben darf, die vom Wiki angegeben werden...

Vielleicht sollte sich die Dame mal dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Gemüte führen (wenns sein muss, auch mit einem guten Sake dazu...) - sofern sie audiovisuell besser lernt, gibt's das ganze auch als Video - um zu begreifen, das ihr Vorhaben sogar in Deutschland bereits für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das L. hat für einmal keine Lust auf eine längere Prüfung und verweist – was die Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre angeht - ausnahmsweise auf die Argumentation eines noch nicht erschienenen Artikels, nämlich seine gutachterliche Grundrechtsprüfung zum SAKE-Obligatorium. Aus etwas komplizierten juristischen und taktischen Schwierigkeiten kann diese leider nicht vor Dezember veröffentlicht werden. -.- Da die Behörden aber stets langsam mahlen, dürfte diese Revision auch dann noch aktuell sein....

Jedenfalls, möchte das L. in diesem Sinne Frau Sommaruga herzlich danken, hat sie ihn doch damit erfolgreich dazu gebracht, künftig selbst für die unbedeutendsten Handlungen im Internet einen Proxy zu verwenden... Es ist schon erstaunlich, hinter welchen Sicherheitsvorkehrungen sich unschuldige Bürger heutzutage verkriechen müssen, um sich ein von der Bundesverfassung ausdrücklich garantiertes GRUNDRECHT zu bewahren!

Und für alle Parteiwähler: Das ist eine hervorragende Gelegenheit, SP nicht mehr zu wählen und sich eher der GLP zuzuwenden. Ja, das ist ernst gemeint! Das L. hätte auch nie gedacht, mal grün zu wählen und er macht sich auch selbst Angst damit, aber wenn die SP zum Spiegelbild der SVP in grün^^ wird, bleiben nach Partei ausser den Piraten nicht mehr viele übrig, und die waren zumindest hier bisher leider nicht wählbar - im Sinne vom Können und nicht vom Wollen her...

Edit: Weil's grade so schön passt, vielleicht sollte man dieses Video SOMMARUGA mal zu kommen lassen... Eventuell merkt sie dadurch selbst, was für'n Schmarren sie da etablieren will, oder falls nicht, kriegt sie wenigstens noch ein paar „gute“ Ideen für zukünftige Überwachungstechnik...

Edit die zweite: Kaum hat man ein Datenleck gestopft, tröpfelt schon wieder ein neues... o.O Das ist, um mal mit PISPERS (oder war's PRIOL? Jedenfalls jemand aus „Neues aus der Anstalt“...) zu sprechen, „wie Krebs, kaum hat man eine Metastase eliminiert, tauchen schon wieder drei neue auf.“

In diesem Sinne, Vielen Dank ihr Arschlöcher von KISSmetric und Konsorten, für das Nichtbeachten des Grundrechts auf Privatsphäre von Millionen Menschen -.- Und ja, hier wird das L. unflätig, denn es wenn mittlerweile tatsächlich erforderlich ist, sich Informatik-Fachwissen zu beschaffen, nur um nicht verfolgt zu werden, weil einige Unternehmen finden, das sei zur „Produktforschung“ - welche m.E ohnehin zu grossen Teilen aus Manipulation der Konsumenten besteht – unabdingbar, so ist das einfach nur noch widerwärtig... Die sollten stattdessen lieber mal U.S. Constitution: Fourth Amendment lesen und sich daran halten!

Das L. Hat die betreffenden Seiten jedenfalls kurzerhand mal auf jede Blacklist geschmissen, die es kannte, und sogar noch auf ein paar, die es noch nicht kannte^^ *mal hofft das das reicht, um die Schnüffler auszusperren*

gesunder Menschenverstand vs. Rechtsordnung Agent Provocateur, Grundrechte, Recht , deutsches, Recht , eidgenössisches

Autor:  Eru-Jiyuka
Eigentlich hatte das L. ja gedacht, den Themenkomplex „Agent Provocateur“ mittlerweile zu Genüge behandelt zu haben. Der Rummel um Tatort Internet [1] ist etwas zuneige gegangen, FIALAs Gefasel hatte glücklicherweise den selben Effekt wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde üblicherweise, und nur die drei grossen Fs (Fristlos, Formlos, Fruchtlos) bewirkt. Tja, falsch gedacht, nicht nur aller guten Dinge sind drei...

[IRONIE-Modus aus, JURA-Modus ein]

Wie bereits erwähnt, tritt ab dem 01.01.2011 eine neue, von Volk und Ständen angenommene, gesamt-schweizerische Strafprozessordnung in Kraft. Diese änderte neben anderem auch die Bestimmungen zur verdeckten Ermittlung, die sich (jedenfalls im Kanton Zürich [2]) bisher nach dem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE) richteten. Auch dieses verbot „Agent Provocateur“ eigentlich, liess aber in Fällen, in welchen davon ausgegangen werden musste, dass eine der (im Normenkatalog genannten [3]) Straftaten verübt werden sollte, die verdeckte Ermittlung ausdrücklich zu. [4] Die zuständige Norm der schweizerischen Strafprozessordnung verlangt hingegen, dass ein Verdacht bestehen muss, der auf eine begangene Straftat, welche im Normenkatalog der neuen Strafprozessordnung genannt wird [5], hinweist. Damit soll korrekterweise mit den (verdeckten) Ermittlungen erst dann begonnen werden, wenn zumindest Anhaltspunkte für den Versuch einer Straftat bestehen und nicht bereits dann, wenn der Verdacht nur (straflose) Vorbereitungshandlungen zu umfassen vermag. Dies bewirkt, dass unnötige Verfahren und Prozesse vermieden werden, und die Ermittlungsarbeit insgesamt effektiver und weniger kostenintensiv wird.

Die Schwyzer Behörden sahen das offensichtlich anders, denn sie haben aufgrund dieser, als Gesetzeslücke empfundenen Situation ihre Polizeiverordnung um einen Passus erweitert, der schlechter kaum geschrieben sein könnte. Gemäss diesem dürfen künftig nämlich bereits dann verdeckte Ermittlungen erfolgen, wenn hinreichend vermutet werden kann, dass strafbare Handlungen verübt werden können. [6]

Besser ausgedrückt: Wann immer eine Person eine Straftat [7] begehen könnte, darf gegen sie verdeckt ermittelt werden. Dies lässt nicht nur sämtlichen Respekt vor der verfassungsrechtlich garantierten Verhältnismässigkeit [8] vermissen, sondern kann auch weitreichendere Folgen haben, da ein solcher Verdacht dazu ausreicht, Observationen [9], Überwachungen [10] oder erkennungsdienstliche Massnahmen [11] durchzuführen. Da die Schwyzer Polizeiverordnung nicht formelles Gesetz sondern blosser Rechtserlass (auf Verordnungsstufe) ist, und dem hier beleuchteten Paragraphen weder ein sinniges öffentliches Interesse zugrunde liegt, noch er ausschliesslich in Fällen ernster, unmittelbarer und nicht abwendbarer Gefahr angewandt werden kann, ist er nicht ausreichend gerechtfertigt, Grundrechte (schwer) einzuschränken. [12] Die Norm ist daher verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre [13], auf Schutz vor Willkür [14] und (subsidiär) auf persönliche Freiheit [15] verstösst. [16]

Die Bundesrätin und Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartamentes SOMMARUGA, möchte diese „Gesetzeslücke“ nun gesamt-schweizerisch wie folgt „schliessen“: die zuständige Instanz, die bisher nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), die strenggenommen kein Ermittlungsorgan sondern Dienstleistungsbetrieb für Recherchen und nationale Analysen zum Thema ist [17] , spätestens bei Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden jedoch denselben Bestimmungen unterliegt, soll künftig dem Kanton Schwyz unterstellt werden. Dadurch, so erhofft sich SOMMARUGA, würde die Schwyzer Polizeiverordnung gesamt-schweizerisch wirksam und das Ungemach der schweizerischen Strafprozessordnung liesse sich umgehen. Diese Ansicht geht gleich mehrfach fehl, da die Zuständigkeit für die Strafprozessordnung(en) beim Bund liegt, sodass abweichende Normen in kantonalen Gesetzen nichtig sind [18], weil sie gegen das aus dem Subsidiaritätsprinzip abzuleitende Zuständigkeitsprinzip verstossen. [19] Desweiteren würde die KOBIK mit der Unterstellung von nationalem zu kantonalem Betrieb degradiert, womit gemäss dem Souveränitätsprinzip [20] die Kompetenzen zur (bedingungslosen) Zusammenarbeit mit den Behörden des KOBIK an der Kantonsgrenze enden müssen, und sie über diese hinaus nur in Fällen formeller Amts- und Rechtshilfe agieren könnten. Im Extremfall könnte diese „Lösung“ wohl sogar die Aufklärung von Straftaten verhindern, da die durch die KOBIK mittelbar mitgetragene verfassungswidrige Norm zu Beweisverwertungsverboten führen könnte.

Die einzig korrekte „Lösung“ wäre es, die schweizerische Strafprozessordnung im Sinne der Formulierung des alten Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung zu ändern, wie es auch BRUNNER (leitender Zürcher Oberstaatsanwalt) und JOSITSCH (Strafrechtsprofessor der Uni Zürich) sagen beziehungsweise fordern. [21]

[IRONIE-Modus ein, JURA-Modus aus]

Hierbei merkt man leider schön schaurig, dass SOMMARUGA keine Juristin ist. [22] Sie versucht einem komplexen, formaljuristischem Problem mit gesundem Menschenverstand und scheinbar praktikablen Ideen zu begegnen – das geht regelmässig schief... Zu ihrer Ehrenrettung sei gesagt, dass sie das Departement zugeschoben bekam, weil's sonst niemand haben wollte, und sie sich nicht freiwillig in unbekanntes Terrain begeben hat. Dennoch muss sich das L. dringend überlegen, ob es noch länger SP wählen soll, denn in letzter Zeit häufen sich Vorfälle, die ihm gar nicht behagen...

So, genug der Lästereien, nächstes Mal kommt vielleicht endlich mal wieder was chemisches dran^^

Edit: Das L. hätte das nie gedacht, aber es gibt tatsächlich erfreuliches zu SOMMARUGA und ihrer Politik zu berichten. Sie hat nämlich einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, welcher in der Lage ist, eine grosse – und wie das L. findet auch gefährliche – Gesetzeslücke zumindest zum Teil zu schliessen.

Sie möchte nämlich, dass Volksinitiativen (Anträge auf (teilweiser) Revision der Verfassung) vor ihrer Abstimmung vor dem Volk künftig auf Grundrechtsverletzungen und Verträglichkeit mit internationalem Völkerrecht (sprich EMRK) prüfen. Damit würde endlich einmal die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene eingeführt, die, wie man in der Vergangenheit an durchgewunkenen m.E verfassungswidrigen Initiativen schön-schaurig gesehen hat (Minarettinitiative [Glaubensfreiheit], Ausschaffungsinitiative [Gleichheitsgebot, Übermassverbot]), dringend notwendig ist.

Zudem würde eine solche Rechtsnorm auch zukünftig vor (offensichtlich) verfassungswidrigen Intiativen schützen. Es muss ausdrücklich betont werden, dass die Initiative zur Einführung der Todesstrafe (zur Auffrischung dazu bitte hier klicken) nur deshalb nicht zur Abstimmung gelangte, weil die Initianten selbst die Initiative zurückzogen! Und dass obwohl der Wortlaut der Initiative klar gegen Art. 10 Abs. 1 Satz 2 BV verstiess, welcher lapidar feststellt: „Die Todesstrafe ist verboten“.

Des weiteren, wäre die vorgeschlagene Rechtsnorm auch durchaus in der Lage, Kosten einzusparen, da die vorgängige Prüfung von Initiativen und deren daraus eventuell folgenden Verwerfung bedeutend weniger Zeit und Geld verbraucht, als ein hinterher folgender Prozessfall, welcher aufgrund des Demokratieprinzips in jedem Fall formell durch den kompletten eidgenössischen Instanzenzug führen müsste, bevor er erst in Strassburg wirklich materiell geprüft werden kann.

Wird nämlich ein solcher Fall vor dem EMRG gewonnen, muss das beklagte Land dem Kläger das sogenannte „negative Klageinteresse“ sprich seine Auslagen sowie eine Entschädigung für das erlittene Unrecht entrichten. Je nach Bedeutung des Falls kommen so leicht 6-8 stellige Beträge mit noch weit höheren Streitwerten zusammen... Dem gegenüber stehen die weit geringeren Kosten für die Gutachter (frei geschätzt je nach Fall wenige 1000 bis 100'000 Fr.) welche ohnehin schon heute für die formale Prüfung von Initiativen beigezogen werden, sodass die materielle Prüfung gleich im Anschluss durchgeführt werden könnte.
(die ja nicht so schwer sein kann, wenn's das L. auch hinkriegt...)

Dieser Gesetzesvorschlag wäre daher eine deutliche Sicherung der Grundrechte und ist m.E nur zu begrüssen, auch wenn er dem L. noch nicht weit genug geht. Noch besser gefallen würde ihm nämlich ein eigentliches Verfassungsgericht, welches die Bürger kostenlos anrufen können, um Gesetze und Verwaltungsakte auf Bundesebene auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Solche Gerichte gibt es in verschiedenen Ländern (sogar im stark grundrechtsfeindlichen Deutschland), seltsamerweise aber nicht in der Schweiz... Nachdem in Zürich das Geschworenengericht nun auch endlich abgeschafft wurde, wüsste das L. auch schon genau, wo es dieses hypothetische Verfassungsgericht hinstellen würde^^

Unsere schwangere Vogelpest (SVP) hat natürlich auch schon mit dem weniger weitgehend Vorschlag von SOMMARUGA echte Probleme und faselt schon wieder von „Entmündigung des Volkes durch fremde Richter“ ... Dabei müssen sie offenbar in ihrer Hysterie übersehen haben, dass die materielle Grundrechtsprüfung hierzulande durchgeführt würde, mithin die Gutachter bzw. Richter also durchaus einheimisch wären... Bei der Initiativvergangenheit dieser „Volkspartei“ wird deren Verärgerung über die zu erwartende neue Regelung allerdings durchaus verständlich *fies grinst*^^

Wie auch immer, jedenfalls freut das L. diese fachliche Veränderung SOMMARUGAs sehr^^ Offenbar hat ihr der neue Berater, der vor einiger Zeit eingestellt wurde, sichtlich gut getan^^


Edit: Fehlende Verlinkung zum Artikel zur Todesstrafeninitiative nachgetragen

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[1] Stellvertretend für alle Berichte sei an dieser Stelle GOLENIAs wunderbare Zusammenfassung verlinkt

[2] § 106 c (ZH)StPO verweist ausdrücklich auf das BVE

[3] vgl. Aufzählung von (Neben- und Spezial-)Strafnormen in Art. 4 Abs. 2 BVE

[4] Art. 10 Abs. 1 i.V mit Art. 4 Abs. 1 lit. a BVE

[5] vgl. Aufzählung von (Neben- und Spezial-)Strafnormen in Art. 286 Abs. 2 (CH)StPO
Man ersieht, dass der Normenkatalog zwar erweitert wurde, die Sammlung jedoch hauptsächlich vom BVE übernommen und aktualisiert wurde...

[6] § 9d Abs. 1 lit. a) Schwyzer Polizeiverordnung

[7] Wichtig festzuhalten ist hier, dass § 9d Abs. 1 lit. a) Schwyzer Polizeiverordnung nicht auf den Normenkatalog der schweizerischen Strafprozessordnung abstellt, mithin also sämtliche Straftaten, auch blosse Übertretungen wie etwa das Verletzen der Verkehrsregeln durch falschparkieren oder Straftaten aus dem Nebenstrafrecht wie etwa Urheberrechtsverletzungen, der Norm genügen. Dem steht auch nicht entgegen, dass das Genehmigungsverfahren der verdeckten Ermittler sich sinngemäss nach den Bestimmungen der schweizerischen Strafprozessordnung dazu richtet. (§ 9d Abs 3 Schwyzer Polizeiverordnung)

[8] Art. 5 Abs. 2 BV

[9] § 9a Abs. 1 Schwyzer Polizeiverordnung

[10] § 9a Abs. 2 lit. a) Schwyzer Polizeiverordnung

[11] § 14 Abs. 2 lit. c) , darunter fallen nach § 14 Abs. 1 lit a)-e) die Registrierung von Finger- und Handflächenabdrücken, Haar-, Speichel- und Handschriftenproben, Foto- und Videoaufnahme, sowie eine Art äussere „Leibesvisitation“.

[12] Art. 36 BV
Vgl. Allgemeine Bedingungen zur Grundrechtseinschränkung, etwa MARANTELLI-SONANINI, <<Einführung in das öffentliche Recht, Band 1>> S.74-91. Der Einwand der polizeilichen Generalklausel, wie sie BGE I 327 E. 4.2 aufstellt, ist hier m.E nicht statthaft, da diese nur Massnahmen, nicht aber Rechtserlasse rechtfertigt.

[13] Art. 13 BV

[14] Art. 9 BV

[15] Art. 10 Abs. 2 BV

[16] Auf eine ausführlichere Grundrechtsprüfung, welche durchaus sinnig sein könnte, wird an dieser Stelle aus Zeitgründen verzichtet.

[17] Vgl. KOLLER, <<Cybersex>>, S.48

[18] Zwar kennt das eidgenössische Recht – ausser bei Unstimmigkeiten zwischen Kantonsverfassungen und der Bundesverfassung – eigentlich keine derart strikte Richtlinie, wie etwa das deutsche Recht , welches in Art. 31 GG lapidar feststellt: Bundesrecht bricht Landesrecht , dennoch kann dies hier ausnahmsweise analog angewendet werden, da durch die Vereinheitlichung der schweizerischen Strafprozessordnung den Kantonen gerade diese Zuständigkeit entzogen werden sollte, womit Art. 46 Abs. 1 BV in Kraft tritt und das Bundesrecht umgesetzt werden muss.

[19] Art. 5a mit Verweis auf Art. 3 Satz 2 und Art. 42ff. BV

[20] Art. 3 Satz 1 BV

[21] Zitiert nach NZZonline vom 09.12.2010

[22] Wiki-Nachweis

Kinder sind Terroristen! Grundrechte, Recht , deutsches, Vorratsdatenspeicherung

Autor:  Eru-Jiyuka
Zur Vorratssdatenspeicherung bei Kindern - heise

Der Verfassungsschutz will nun also auch Daten von Kindern (bzw. Personen unter 14 Jahren) elektronisch speichern lassen. Die bisherige Vorratsdatenspeicherung wurde damit begründet, es gehe darum, den Terrorismus besser zu bekämpfen. Erschien dies schon bei der Vorratsdatenspeicherung von Erwachsenen als nicht stichhaltiges Argument, da die bisher verfügbaren Informationen regelmäßig ausreichten, um Straftaten aufzuklären [1], würde dies mit der Vorratsdatenspeicherung von Kindern komplett ad absurdum geführt. Kinder sind jedoch nicht strafmündig, sie können also nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden. [2] Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich jemals ein Terroranschlag von einem Kind begangen wird, wäre die Vorratsdatenspeicherung nicht die geeignete Wahl, denn wo keine Schuldfähigkeit vorhanden, da ist es m.E nicht sachgemäss, die Straftat exacktest aufzuklären. Vielmehr wäre Prävention sinnvoll, um solche ungewünschten Vorfälle zu vermeiden. Die Vorratsdatenspeicherung dient jedoch nicht der Prävention, sondern eher der Aushöhlung von Berufsgeheimnissen und der Begünstigung von Wirtschaftsspionage. Ferner beschädigt sie die Pressefreiheit, da der Schutz journalistischer Quellen nicht länger gewährleistet wäre.[3]

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[1],[3] Nach BREYER, Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

[2] § 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Zensur, zweiter Akt in drei Versen… (Ping) Grundrechte, Recht , deutsches, Zensur

Autor:  Eru-Jiyuka
Von der Leyen will der Kinderpornografie im Internet einen Riegel vorschieben...
(Bericht in der Tagesschau dazu ansehen)

Trotz hohen Drucks aus dem Bundesfamilienministerium und dem Innenressort haben Internetprovider bei einer weiteren Sitzung der eingerichteten Arbeitsgruppe zu "Access Blocking" am heutigen Freitag in Berlin die von der Politik geforderte Vereinbarung zu Web-Blockaden von Kinderpornographie nicht unterzeichnet... (weiterlesen)

Die vom Familienministerium und dem Bundeskriminalamt beabsichtigte DNS-Blockade von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten hat internationale Vorbilder. Ausgehend von einer norwegischen Initiative haben sich etliche Länder entschlossen, den jeweiligen Providern eine solche Sperre anzubieten. Ein Vergleich der Systeme zeigt, das längst nicht alle Provider in den einzelnen Ländern mitziehen und Sperrlisten wie Stopp-Server installieren. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, doch stehen Zweifel an den Sperrlisten im Vordergrund... (weiterlesen)


PS: Eben in den Haise-Kommentaren gesehen:
Nur weil du noch keinen Löwen in freier Wildbahn gesehen hast heißt
das nicht dass es keine Löwen gibt.


Darauf möchte ich gerne antworten:
Nur weil dir jemand erzählt, es gäbe Pinguine am Nordpol,
ist es noch lange nicht wahr^^

Der Zensur erster Teil… (Ping) Grundrechte, Lawblog, Recht , deutsches, Zensur

Autor:  Eru-Jiyuka
Der Chaos Computer Club hat den Vertrag veröffentlicht, den Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt schließen sollen. Auf dieser Basis sollen dann kinderpornografische Inhalte oder solche, die das Bundeskriminalamt hierfür hält, gesperrt werden… (weiterlesen)