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Definition der Eisenbahn durch das Reichsgericht Lawblog, Sprache, deutsche?

Autor:  Eru-Jiyuka
Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften - Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. - bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Eben in den Lawblog-Kommentaren gesehen. Ein Satz, der aufgebauschter nicht sein könnte und daher schon ohne "Übersetzung" unfreiwillig komisch ist^^
(Vielen Dank an Paranoia für den Satz^^)

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Datum: 05.07.2012 17:25
Ich musste so loslachen, als ich den 'Satz' gelesen habe xD
Ich arbeite bei der Deutschen Bahn, also weiß sehr wohl, was die Definition Eisenbahn und so ist (schließlich musste ich das alles in der Ausbildung durchgehen).
Aber ich glaube, ich muss mal meinen Arbeitgeber diesen Satz vorlegen und sagen: "Ab sofort ist das die neue Definition für die Eisenbahn' xD
Einfach zu herrlich :3
Schilde bersten , Knochen Splittern
Wir sind der Pakt , bestehend aus Rittern
Von Gleichem Blute und Ziel
WIR SIND DER BLUTSPAKT


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