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Luftschlosseule - Verbesserungsvorschläge an Animexx Animexx, Gasteintrag, Verbesserungsvorschläge, Trigger-Warnung: Suizid

Autor:  SmilingMana
(Hinweis: Die Trigger-Warnung bezieht sich auf die Kommentare ab Seite 2. Wirklich explizit sind sie nicht, aber ich wollte euch vorwarnen, dass so was hier zur Sprache kommt.)


Hallo, liebe Leser!

Der ein oder andere erinnert sich bestimmt noch an Luftschlosseule, die am 21.02. diesen Jahres Animexx den Rücken zukehrte.

Eule steht über den Animexx-Aussteiger-Discord mit mir und einigen anderen Usern weiterhin in Kontakt. Sie hat nun einen Blogeintrag verfasst, wie man  animexx mit relativ wenig Aufwand ein gutes Stück besser machen könnte, als es derzeit ist.

Mit ihrer ausdrücklichen Erlaubnis möchte ich diesen Eintrag hier verlinken, damit auch andere ihn lesen können:
https://luftschlosseule.blogspot.de/2017/11/animexx-neun-monate-danach.html

Ein paar der Vorschläge sind nicht neu, aber es ist imho eine schöne, bündige Zusammenfassung von Verbesserungsmöglichkeiten, die Animexx (ebenfalls imho) mehr weiterhelfen könnten als ein Anstrich mit neuer Farbe.
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Datum: 25.11.2017 19:54
Ich vermisse Catos Updates wirklich. Die waren immer sehr super. Auch wenn viiieles dabei war, was nicht interessiert hat, aber jeder hat eben andere Neuerungen oder Bugfixes gefunden, die von Interesse waren.
 
Noch was OT:
Ich weiß, dass das so nicht gemeint war, aber:
 
>Wenn wir im Helpdesk folgendes gemeldet kriegen handeln wir automatisch so:" Beispielsweise, wenn ein Suizidversuch gemeldet wird. 
 
Wenn jemand einen Suizidversuch beobachtet, sollte er der Person helfen/den Notarzt rufen und nicht zum Animexx HD rennen.
Wenn jemand glaubt, dass jemand sich umbringen will, sollte er sich folgende Fragen stellen:
 
1. Kenne ich die Person wirklich gut/persönlich?
2. War ich selbst in der Situation und hab genug Erfahrung um suizidale Gedanken von akuter Suizidalität zu unterscheiden?
3. Kenne ich ich Nahestehende der Person oder bin selbst einer?
 
Falls alle drei Punkte mit einem klaren Ja beantwortet werden können, sollte man sich aufmachen und mit der Person REDEN. Ja, reden. Reden und fragen, was das Problem ist. Ob man helfen kann. Ob es schlimm ist oder nur suizidale Gedanken (die sind nämlich normal und nicht gefährlich - akute Suizidalität ist es)
 
Jemandem, den man nicht kennt selbst oder über irgendwelche Stellen die Polizei auf den Hals zu hetzen aufgrund von Vermutung oder Falschmeldung ist genauso hilfreich und nett, wie jemandem das SWAT-Team auf den Hals zu hetzen. Es ist arschig. Und verdammt übergriffig. Außerdem dient es dazu, Leuten, die ein Problem haben und Depressionen zu muten, weil sie sich nicht mehr trauen, mit irgendwem darüber zu reden, dass es ihnen schlecht geht, aus Angst, jemand könnte es falsch verstehen.
 
Und ich hab hier schon einige Fälle gesehen, wo die Leute generelle, depressive Symptome nicht von echter Siuzidalität unterscheiden konnten. Ich hatte schon Konversationen, da wurde mir ernsthaft gesagt: "Ritzen, Selbstmord...für mich ist das alles das Gleiche!"
 
Sorry an Luftschlosseule, aber das hat mich einfach an ein paar unschöne Fälle erinnert.
„Optimismus ist, bei Gewitter auf dem höchsten Berg in einer Kupferrüstung zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen.“
―Terry Pratchett
 
... oder es ist einfach Frustration gegenüber den Göttern ... ;D
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Datum: 26.11.2017 14:40
abgemeldet
 
Ich habe auch nie gesagt, dass man grundsätzlich gar nicht helfen dürfe.
Soll man ja - aber erstmal nachdenken, wie viel Einfluss man hätte.
 
Und:
 
>Für mich steht dabei Verhältnismäßigkeit im Vordergrund.
 
Genau. Wenn sich jemand bpsw. ritzt, dem die Polizei auf den Hals zu hetzen - ist das verhältnismäßig? Oder eher ne strafbare Falschmeldung?
 
>Dann sollte der Zivilist so schnell wie möglich professionelle Hilfe verständigen. Dazu kann auch über Umwege das HD gehören, wenn man dort geschultes Personal erwartet.
 
Wenn du das HD kontaktierst (allein hier geschultes Personal zu verlangen ist von einem Verein, der sich um Anime, Manga und Co kümmert, vollkommen abwegig) dann bist du offensichtlich ein Fremder gegenüber der Person, um die du dir anscheinend Sorgen machst. Wenn du die Person null kennst - welches Recht, welchen Einblick und welche Kompetenz hast du aus der Ferne zu sagen, die Person ist suizidgefährdet?
 
>Ich habe den Eindruck, dass du Hilfe mit Denunziantentum verwechselst. 
 
Nein, aber schonmal ne Ahnung, was bei so ner Meldung an die Polizei passiert?
Die Betroffenen werden erstmal gegen ihren Willen mitgenommen und für 24 Stunden unter Aufsicht gestellt. 24 Stunden einfach mal ohne Grund von zu Hause mitgenommen. Was wenn die Person Kinder hat? Haustiere? Wer passt derweil auf die auf und kümmert sich darum? Die Polizei? Oder einfach erstmal - niemand?
Was ist mit dem Job der Person? Bei 24 Stunden verpasst sie mindestens nen ganzen Tag oder mehr und kann ne Abmahnung kassieren. Reputation und Co sind dann evtl auch dahin,weil man das unangekündigte Fehlen erklären muss und damit sich mit seiner Krankheit outet.
 
Und jetzt denk darüber nach, wenn das jemandem passiert, der nie vorhatte, sich umzubringen, sondern einfach nur suizidale Gedanken hatte - die sind nämlich 1. bei Depressionen normal und 2. auch laut Therapeuten was, das vermutlich jeder irgendwann mal hatte - und kein Grund zur Besorgnis. Mit suizidalen Gedanken bringt man sich NICHT automatisch um oder versuchts.
 
 
Was aber die Androhung oder Aktion mit der Polizei definitiv bewirkt ist, dass die Betroffenen Angst bekommen. Evtl stürzt einen das sogar Tage in ein Loch der Angst und extremem Misstrauen gegenüber alles und jedem. Die nächste Konsequenz kann sein, dass Betroffene sich zurückziehen und gar nichts mehr sagen und alles in sich reinfressen und nach außen hin so tun, als wär alles gut. DANN steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diejenigen sich umbringen ohne es vorher anzukündigen oder Warnsignale zu geben. Weil sie gelernt haben, dass jedes noch so negativ klingende Wort Leute auf den Plan rufen kann, die ihnen wieder mit der Polizei drohen. Das ist keine Hilfe. Das ist Unterdrückung und mundtot machen.
Es ist ein feiner Grad wann diese Hilfe angemessen ist und wann diese "Hilfe" einfach nur schädlich ist. Und wenn du n fremder Mensch bist, dann denke ich nicht, dass du fähig bist, diesen Grad richtig zu unterscheiden.
 
Was man natürlich immer machen könnte, wäre was wie Hilfetelefon o.ä. anbieten. Etwas, wo die Betroffenen reden können, ohne, dass man ihnen erstmal gleich die Freiheit nimmt und ihr Privatleben evtl schädigt.
 
>Genauso, wie ein Bürger dazu verpflichtet ist, Planungen über räuberische Erpressung, Geldfälschung, Brandstiftung, Mord, Totschlag, Landesverrat per Strafanzeige bekannt zu geben, weil das Polizeiaufgabe ist - für Angehörige regelt §139 StGB das Verhalten um Leib und Leben - sollte man überlegen, dass der Betroffene vermutlich krank und nicht zwingend fähig ist, das im vollen Umfang zu beurteilen und/oder adäquat darauf zu reagieren. Er kann täuschen, verharmlosen, leugnen (oder übertreiben).
 
Ganz ehrlich, ich finds grad super dreist und beleidigend, dass du diese Dinge, die Schaden gegenüber ANDEREN verursachen mit Depression und Co. in einen Topf wirfst. Zumal Suizid nicht per se strafbar ist in Deutschland.
Und wenn du der Person gegenüber fremd bist, hast du auch keine Ahnung, ob sie sich gerade in Therapie befindet und genug aufgefangen wird, um Suizid zu verhindern.
„Optimismus ist, bei Gewitter auf dem höchsten Berg in einer Kupferrüstung zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen.“
―Terry Pratchett
 
... oder es ist einfach Frustration gegenüber den Göttern ... ;D
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Datum: 26.11.2017 19:42
abgemeldet
Auf deine Gegenfragen nehme ich gern Bezug.
Da es Offtopic ist, packe ich es in einen Spoiler, um SmilingManas Hauptanliegen nicht untergehen zu lassen.

Generell: Ich würde es begrüßen, wenn du gängige Polizeiarbeit nicht so darstellst, als ob sie kurz- oder mittelfristig aus Betroffenen ein psychosoziales Wrack formt und dass jemand wie ich, der Selbsttötungsabsichten weiterleitet, ohne jedwede Kompetenz und Weitsicht handelt.

Spoiler

Den Hinweis mit Hilfstelefonen und weiteren Adressen empfinde ich für ein Gespräch zwischen Betroffenem und Beobachter als potentiell hilfreich.
Voraussetzung wäre dennoch, Zugang zu der Person zu haben und die Risikobereitschaft, es aufgrund einer Fehleinschätzung und mangelnder Kriseninterventionserfahrung zu verschlimmern oder zu verschleppen.
Theoretisch kann jemand in Erfahrung bringen, ob der Betroffene in Behandlung war oder ist, wie sich seine Motive und Vorgeschichte auffächern usw. Es kann auch sein, dass der Betroffene sich daraufhin allein oder in Begleitung mit Hilfsadressen beschäftigt.
Das alles kostet jedoch: Zeit.

Dem gegenüber stehen Aussagen wie: "mein Leben ist vorbei und sinnlos", "ich will jetzt nicht mehr", "ich tue jetzt (...) und alles hört endlich auf, wehzutun" o.ä.
Es geht um die Akutsituation, nicht um was-wäre-wenn.
Als Bürger gehe ich bei diesem Sachverhalt nicht mehr davon aus, genug Spielraum für Erkundigungen usw. zu erhalten.

Warum bin ich noch zum Handeln verpflichtet?
1. Suizid wird nicht verfolgt, jedoch Beihilfe und Anstiftung in der Garantenstellung.
Hätte ich dafür Hinweise entdeckt oder im Vorgespräch unbeabsichtigt etwas von mir gegeben wie "wer sich töten will, sollte das so und so tun, siehe Statistik", betrifft mich das im Folgegeschehen, weil mein Beruf diese Garantenstellung erfüllt.
2. Hätte ich den leisen Verdacht, dass der Betroffene sich mit Töten auf Verlangen/ aktiver Sterbehilfe auseinandersetzt, gilt es hier rechtlich verpflichtend, Schaden abzuwenden. Beides ist strafbar.
Hätte ich die Vermutung, dass der Betroffene nicht nur sein, sondern auch das Leben von anderen Menschen als sinnlos einschätzt, bin ich dazu verpflichtend zu reagieren, Stichwort: Erweiterter Suizid und Schaden abwenden.
3. Habe ich den begründeten Verdacht, dass zusätzlich Verstöße (z.B. BTM, Waffenschutzgesetz) im Rahmen der angekündigten Selbsttötung begangen wurden, ist das anzugeben.
4. Ebenso sollte ich handeln, wenn ich den Verdacht habe: Der Betroffene setzt es gerade um und ist bereits ohnmächtig, sonst greift "unterlassene Hilfeleistung" (§ 323c StGB).

Ob dir das moralisch im Einzelfall passt, hat für mich praktisch keine Bewandnis, weil ich mich zuallererst an geltendes Recht halte.

Zum HD kann ich es abkürzen:
Deine Anmaßung, dem (ehrenamtlichen) Personal weder erfolgte Schulungen in der Krisenintervention noch berufliche Vorqualifikation o.ä. zuzutrauen, ist deine Privatsache.
Unabhängig von der Art der Plattform greift auch hier die "unterlassene Hilfeleistung", sollten vorliegende Textstellen und/oder ein Gespräch nahelegen, dass der Betroffene bereits bewusstlos ist, sich Sonstiges beschafft hat oder weitere Personen in unmittelbarer Gefahr schweben - Tierwohl und Schutzbefohlene eingeschlossen.

Als Nebenvermerk daher:
Sollte ein Betroffener eine Straftat ankündigen, muss diese der Polizei angezeigt werden.
Sollte dieser Betroffene zufällig depressiv sein und eine Straftat ankündigen, muss diese der Polizei angezeigt werden.
Sollte dieser Betroffene zufällig depressiv sein, sich selbst töten wollen und deshalb bereits seine Ohnmacht oder Schaden auf Dritte anzunehmen sein, ... Polizei.

An dieser Stelle halte ich fest, dass ich deine Privatmeinung (ich handle "dreist und beleidigend" gegenüber Depressiven und werfe das in einen Topf) nur zur Kenntnis nehme.
Sie trifft nicht den Kern: Ich habe gezeigt, unter welchen Umständen nicht die Erkrankung im Vordergrund steht, sondern die Ankündigung und deren Folgen.
Ebenso habe ich einen Vergleich aufgestellt, ab wann der Bürger die Kompetenz weiterreichen sollte oder sogar muss, weil er sich sonst selbst strafbar machen kann.

Wir können an der Stelle gern zusätzlich streiten, ob ein Fremder (mit oder ohne Berufserfahrung) einem Bekannten/Verwandten des Betroffenen (mit oder ohne Berufserfahrung) im Einzelfall überlegen ist.
Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile der geschulten, professionellen Hilfe die wenigen Fälle, wo Privatpersonen die Wende bedeuten.

Das wiederum bringt uns zu deinem Hauptkritikpunkt: Hab ich überhaupt 'ne Ahnung, was ich anrichte, [wenn ich die Polizei hinzuziehe]?
Überraschung: Ja. :-)

Solange man der Polizei den begründeten Verdacht mitteilt, ist das auch bei Irrtum keine strafbare "Falschmeldung".
Du meinst in erster Linie wahrscheinlich: Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (§ 145 Abs. 1 StGB)?
Vereinfacht: Nicht zutreffend.
Da die Basis (Textbeispiele) oder der mündliche Bericht übertragen, protokolliert und geprüft werden, müsste der Beobachter hier vorsätzlich und wider besseren Wissens handeln oder nachweislich Schaden herbeiführen wollen.

Wenn ein Streifenwagen zzgl. RTW vorfährt ( zzgl. bereits psychiatrischer Notdienst, Ordnungsamt, bis hin zum SEK, BPOL usw. bei Bewaffnung) tut man das nicht, um den Betroffenen vor seiner Nachbarschaft, Kollegen und Verwandten bloßzustellen. Auch Türöffnungen bei Gefahr im Verzug sind kein Hobby, weil die Beamten nichts Besseres zu tun haben.
Das obliegt der Ersteinschätzung der Sachlage, weil man davon ausgeht, das unmittelbare Gefahr besteht.
Zuerst wird sich ein Überblick vor Ort verschafft. Deine Behauptung, jemand werde definitiv unter Zwangsanwendung in die nächste Fachklinik eingewiesen, entbehrt jedweder Realität. Auch, wenn die dann getroffene Einschätzung auf vorliegende Eigengefährdung o.ä. eine Einweisung empfiehlt und die richterliche Anordnung angefordert wird, ist der erste Ansatz immer die Zusammenarbeit mit dem Betroffenen.
Dazu gehört das Klären offener Fragen.

Der Verbleib und die Ausübung der Sorge gegenüber Tieren oder minderjährigen Personen wird vorübergehend an Verwandte oder entsprechende Einrichtungen übertragen. Bis zu deren Eintreffen obliegt es der Polizei, die Obhutspflicht auszuüben und angemessene Lösungen zu finden. Kein Beamter wird lachend die Tür zu ziehen und "24 Stunden - Kevin allein zu haus" singen, während Kind und Kegel im Dunkeln hocken, bis der Betroffene heimkehrt!

Dann zu deiner Befürchtung, der ungerechtfertigte Klinikaufenthalt habe berufliche Konsequenzen oder sei mit ausgrenzendem Verhalten der Kollegen und Vorgesetzten zu koppeln:
Für die Mentalität anderer Mitarbeiter fälle ich kein Pauschalurteil. Das wird von Betrieb zu Betrieb, Dorf zu Dorf, Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen.
Im Arbeitsrecht gibt es jedoch Aussagen zu Abmahnungen, Kündigungen (fristlos, ordentlich, außerordentlich, Probezeit) usw., die sich auf Krankheiten und außerplanmäßige Klinikaufenthalte beziehen. Die Diagnose ist auf der AU nicht sichtbar, die dem Arbeitgeber zugeht, und auch sonst hat er keinen Zugriff auf Akte oder Therapieinhalte. Betriebsärzte können zwar eine eigene Diagnose stellen, jedoch nur Aussagen über die gesundheitliche Eignung weiterreichen.
Verschweigen ist ein probates Mittel. Ob man sich mit dem Doppelleben und ggf. Verzicht auf Trauma-, Verhaltens-, systemische und sonstige Therapien einen Gefallen tut, entscheide ich nicht.

Dem Punkt, durch eine Einweisung unter Zwangsanwendung traumatisiert zu werden, gebe ich in Einzelfällen statt. Das gibt es zu meinem Bedauern, darüber muss ich nicht streiten. Genauso gibt es Betroffene mit Suizidabsichten, die ihre Krankheit und die Ausnahmesituation rückwirkend verharmlosen.

Die Mehrheit der Fälle zeigt jedoch, dass Betroffene im Verlaufe davon profitieren, mit ausgebildetem Personal in Kontakt zu kommen und über diverse therapeutische Möglichkeiten aufgeklärt zu werden, die sie u.U. umgehend beginnen oder beantragen können.

Abschließend:
Die Feststellung der Therapeuten ist korrekt, dass suizidale Gedanken als Teil der Depression von etlichen Betroffenen erlebt werden.
Es ist grob fahrlässig, als Zivilist deshalb zu schlußfolgern, dass suizidale Gedanken kein Grund zur Besorgnis seien.
Was willst du mir damit sagen?
Dass ein Beamter es als normal einstufen soll, wenn ein depressiver Fremder im Internet schreibt, er beende jetzt sein/aller Leiden? - Genau mein Humor.



Cylk.
I was in the middle of saying something nice...
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