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Wenn Spaßmails in der Firma umgehen die Zweite

Autor:  Ayame-chan
Was wir immer schon mal amtlich wissen wollten (oder auch nicht)

- Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Anm.: Das heißt, der Dienstreisende muss die Heimreise selbst bezahlen?

- Der Tod stellt aus versorgerrechtlicher sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Anm.: Nicht so bei Beamten. Für die ändert sich nichts.

- Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichten als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen. (Bundessteuerblatt)
Anm.: Ausgenommen, er war Beamter s. o.

- Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspurch auf Witwenrente. (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
Anm.: Das ist unfair. Garantiert hatte der Mann es verdient. Und überhaupt, Witw ist sie doch trotzdem!

- In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort "Parkplatz" durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. "Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)
Anm.: Aha

- Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seienr besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt wreden. (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
Anm.: Das kann nur einem Österreicher eingefallen sein, ich sage nur "Sackerl", "Packerl" etc.

- Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar. (Beschluss des OLG Schleswig)
Anm: ???

- Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist (Der Hobbygärtner)
Anm.: und wenn sich die Schildlaus nur tot stellt?

- Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklät (Protokoll im Wirtschaftsministerim)
Anm.: Falsch! Erklärungen müssen immer dreifach sein!

- Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegesetzes. (Deutsches Lebensmittelbuch)
Anm.: Alles in Butter

- Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befinet (BFH BstBL 85, 331)
Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144)
(Kommentar zur Abgabeordnung von Klein/Orlopp)
Anm.: Gelten Frauen generell als Verschollene? Oder sind sie keine Familie??

- an sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Insatz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
Anm: Ja klar, deshalb heißen sie ja auch nicht erstattbar.

- Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
Anm.: Gibt es auch Leute, die vor dem Tode nicht gelebt haben?

- besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
Anm.: was das vielleicht ein bisschen voreilig?

- Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt. (gesetz über die Anpassung von Versorgerbezügen)
Anm.: Jetzt weiß ich endlich, was Einmalzahlungen sind.

- Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes (Bundesanstalt für Arbeit)
Anm.: Heißt das, dass das älteste Kind das war, was zuerst da war? XD

- Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein (Urteilsbegründung des LG München)
Anm.: Wow, herausragende Leistung eines Richters!

- wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar (Schild im Hochmorr von Yorkshire)
Anm.: Na, das nenn ich dohc endlich mal sinnvoll

- nach dem Abkoten lbeibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwibt also nicht automatishc Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Anm.: Mit anderen Worten: Wenn mein Hund irgendwo auf ein Wiesengrundstück macht und ein wiesengrundstückeigentümer entfernt den Kot, kann ich ihn wegen Diebstahl verklagen??

- Gewürzmischungne sind Mischungen von Gewürzen (Deutsches Lebensmittelbuch)
Anm.: Da fällt mir nix mehr ein

- persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden (Formular im Postgirodienst)
Anm.: Alles Lüge! Mit Angaben wird bei der Post auch nichts bearbeitet!


Tja, und nun sind wir alle schlauer^^


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