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Einzelposting: Fanfic-Hörbücher und -Hörspiele: Wettbewerb


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Von:    Azamir 30.01.2012 20:15
Betreff: Fanfic-Hörbücher und -Hörspiele: Wettbew... [Antworten]
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>Allerdings finde ich die GEMA da echt total anal. Auch dass die Beweispflicht beim Angeklagten liegt und er erstmal grundsätzlich als Verbrecher gilt, solange nichts Gegenteiliges bewiesen ist.
>Heißt es nicht sonst immer: Im Zweifel für den Angeklagten?

Dieser Grundsatz gilt nur im Strafrecht.

Da es sich bei den Entgeltansprüchen der GEMA um zivilrechtliche Forderungen handelt, ist das ganze nicht nach Strafrecht zu behandeln.

Normalerweise gilt im Zivilprozess der Vorbringungsgrundsatz, das heißt, dass der Richter nur das berücksicht, was ihm die Prozessparteien erzählen. Behauptet der eine etwas und der andere bestreitet das, ist es strittig und muss bewiesen werden. Wer den Beweis erbringen muss, ist für bestimmte Sachen widerum in Beweislastregelungen geklärt. Meist muss der den Beweis erbringen, der das Wissen haben muss - wenn also in meinem Unternehmen eine bestimmte Akte liegt, deren Inhalt strittig ist, muss ich die Akte herzeigen und damit beweisen, dass meine Version vom Inhalt richtig ist.

Für die GEMA gibt es etwas noch härteres als eine simple Beweislastregelung, es gibt die GEMA-Vermutung. Die Gema-Vermutung besagt, dass bei Musik zunächst immer davon ausgegangen wird, dass die Gema den Urheberrechtsinhaber in Deutschland vertritt. Du MUSST vor Gericht eindeutige Beweise vorbringen, dass das nicht der Fall ist, ansonsten hat das Gericht zugunsten der Gema zu entscheiden (Bei anderen Fällen hat das Gericht auch die Möglichkeit, bei einem dauerhaft strittigen Vorbringen einer Seite mehr zu gleuben als der anderen - die Vermutung sagt, dass er der einen Seite zu glauben hat, wenn nicht 100%ig klar ist, dass der andere recht hat).

Ich finde die Gema-Vermutung und insbesondere die Instrumentalisierung der vermutung durch die Gema ein Unding. Generell hat sich für michd as Konzept der Verwertungsgesellschaft überlebt, erst recht mit der umfassenden Monopolstellung und den diversen unfairen Regelungen (E- vs. U-Musik) die die Gema hat. Zudem ist die Gema zum Selbstzweck verkommen und schützt mehr sich selbst als die Künstler selbst, denen durch die Gema eigentlich Vorteile entstehen solten, de facto ist das System aber insbesondere für kleinere Künstler nur nachteilig. Profitieren tun heutzutage die Gema selbst und die großen Plattenfirmen, als ob die es nötig hätten. Und die Gema sollte eben eigentlich eine deinende Funktion haben, und nicht so unglaublich viel geld verschlingen, wie sie es tut.

Aza.
"Sheep can make rules for themselves, but they can't expect wolves to follow them."
-Blade of Tyshalle by Matthew Stover

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