Zum Inhalt der Seite

Thread: Replica-Waffen auf dem Japantag (offenes Gelände) - Alles gut?

Eröffnet am: 27.04.2014 19:39
Letzte Reaktion: 28.04.2014 13:42
Beiträge: 3
Status: Offen
Unterforen:
- Cosplay-Accessoires




Verfasser Betreff Datum
Seite 1
 subhuman Replica-Waffen auf dem Japanta... 27.04.2014, 19:39
 Watashi-San Replica-Waffen auf dem Japanta... 28.04.2014, 09:11
 subhuman Replica-Waffen auf dem Japanta... 28.04.2014, 13:42
Seite 1



Von:    subhuman 27.04.2014 19:39
Betreff: Replica-Waffen auf dem Japantag (offenes... [Antworten]
Avatar
 
Hallo erstmal,
auf dem Japantag werde ich Revy aus Black Lagoon cosplayen und hatte mir deshalb zwei Beretta 92 Replicas in Originalgröße zugelegt - das sind eigentlich Feuerzeuge und als Schusswaffe daher nur als Prop nützlich - und wollte sie gemäß der Animevorlage modifizieren.
Die Waffen sehen, so wie das beim Cosplay nunmal sein soll, sehr realistisch aus und sind zu meiner Überraschung von einer echten Pistole in Sachen Größe, Gewicht und Optik nicht zu unterscheiden.

Gemäß §42 im Waffengesetz ist das öffentliche Führen einer Scheinwaffe verboten.
Die Ausnahmen - hier zitiere ich aus dem Waffengesetz - sind wie folgt:

"1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Ich hatte selbstverständlich nicht vor meine zwei Kurzen im Zug auszupacken, sondern wollte sie in meinem Rucksack verstauen und ausschließlich auf dem Con-Gelände bei mir tragen. Fällt das Event - bei dem Cosplay ja Gang und Gebe ist - unter ein "Berechtigtes Interesse (allgemein anerkannten Zweck)", oder sollte ich die Waffen mit einem neonfarbenen Sicherheitspunkt markieren? :D

Danke für eure Hilfe,
Pitchblack
Zuletzt geändert: 27.04.2014 19:40:20



Von:    Watashi-San 28.04.2014 09:11
Betreff: Replica-Waffen auf dem Japantag (offenes... [Antworten]
Avatar
 
Ganz klares NEIN.

1. es gibt kein Congelände, weil das ganze eine ÖFFENTLICHE Veranstaltung ist und auch auf öffentlichem Gelände ist.

2. es ist eine Kulturveranstaltung, das heißt Cosplay ist nur eine Begleiterscheinung und nicht der Inhalt dieser Veranstaltung, deswegen liegt kein berechtigtes Interesse vor, anders als zB auf einen Schützenfest, wo die Waffen zum Brauchtum gehören.

PS: auch Neonmarkierungen gelten nicht mehr als anerkannte Sicherungskennzeichnung.

Das letzte Wort hat natürlich immer der OSD und die Polizei.
Don't Feed the Troll
Geheimtip: Der Shop
Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?
Wishlist



Von:    subhuman 28.04.2014 13:42
Betreff: Replica-Waffen auf dem Japantag (offenes... [Antworten]
Avatar
 
Hey!
Erstmal danke für deine Antwort!
Rrrgh, das macht's vertrackt. Das Cosplay funktioniert nicht ohne Waffen, muss ich mir wohl was ausdenken um sie 'unechter' aussehen zu lassen...
LG
Pitchblack





Zurück