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Thread: Er 23 und sie fast 15

Eröffnet am: 25.09.2005 20:42
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 Tanja-chan Er 23 und sie fast 15 05.07.2007, 18:57
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Von:    Tanja-chan 05.07.2007 18:57
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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naja zu dem altersunterschied kann ich nur sagen:
Hey, bei mir und meinem schatz sind 10 jahre ^^° (er 27 ich 17)
und es läuft wirklich gut ^^. es wird klar gesagt wenn einem was nicht passen sollte (verhindert große streiterein ^^) und auch sonst sind wir doch sehr auf einer wellenlänge
^^



Von:   abgemeldet 05.07.2007 20:44
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Also... meine Freundin die --- ist 15 Jahre und hat nen 27 Jährigen Freund. Ihre Eltern sind da total ausgerastet... jetzt ist sie von zuhause abgehauen, aus angst, dass er angeklagt werden könnte, was sowieso nicht ginge... (denk ich XD'') und jetzt wohnt sie bei ihm... ich finde das leicht bescheuert... wenn ich sie in der Schule sehe und so... und ihre Mam weiß wo sie ist... doch die eltern unternehmen einfach nichts... das ist bescheuert...!
-3-



Von:   abgemeldet 05.07.2007 21:10
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Also... meine Freundin die --- ist 15 Jahre und hat nen 27 Jährigen Freund. Ihre Eltern sind da total ausgerastet... jetzt ist sie von zuhause abgehauen, aus angst, dass er angeklagt werden könnte, was sowieso nicht ginge... (denk ich XD'')

Da denkst du falsch. Falls das Gericht zu der Auffassung kommt, er könnte sie in irgend einer Weise beeinflusst haben um mit ihm zusammenzukommen ist das Strafbar.
Außerdem haben ihre Eltern das Sorgerecht. Sie darf nicht einfach von zu Hause abhauen und ihr Freund darf sie nicht einfach verstecken. Er macht sich strafbar wenn er ihre Eltern nicht informiert wo sie ist oder verweigert sie nach Hause zu schicken. Wenn sie 18 ist kann sie tun und lassen was sie will.

Sie kann vor ein Familiengericht und klagen um vorzeitig volljährig erklärt zu werden, aber das ist äußerst unwahrscheinlich.

Und ja, es ist bescheuert von ihren Eltern nichts zu unternehmen.
Daily Sketch Zirkel für die tägliche Fingerübung. ^_~

Mmmm... Okonomiyaki.




Von:    Tanja-chan 05.07.2007 21:14
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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was ruloc meint wollte ich eigentlich auch geradde predigen aber naja ^^°

also wenn sie schon wissen wo ihre tohter ist, könnten sie sie aber auch einfach zurückholen bzw mal mit ihr reden O.o

mh....da fällt mir gerade ein was ne klassenkameradin heute meinte. sie (17) will mit ihrem freund (20 oder 21) zusammenziehn, weil sies zuhause einfach nicht mehr aushält, da ihre eltern sich immer streiten etc.
ich glaub an die konsequenzen, geschwiegeden wie sie eine wohung bezahlen will (ok ihre freund arbeitet aber der kann ja net alles alleine zahlen O.o?) hat sie nicht so ganz gedacht..



Von:   abgemeldet 05.07.2007 21:21
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
ja ich weiß... sorry ^^° ich wusste nit das mit dem anklagen und so... aber ihre eltern sind ihr echt nit nach und so... die wohnt jetzt bei dem naja... er ist der beste freund ihres bruders... desshalb hat sie ihn ja kennengelernt.. dem vater ist sie ja so oder so egal, der sauft sich eh nur zu! der ist alkoholiker und interessiert sich nicht für sie. und die mutter... naja... interessiert sich auch nimma für sie. ihr bruder ist geistig zurückgeblieben und sie ist jetzt abgehauen. und die eltern tun nix. die eltern wissen auch wo sie ist. sie hat's ihnen ja gesagt... einfach so... und die kommen nit mal und hohlen sie ab. sie sagt, dass es auch etwas ne probe war, wie wichtig sie ihnen ist. anscheinend gar net -3-''''''



Von:    Tanja-chan 05.07.2007 21:23
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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also da läuft aber eindeutig was schief O.o ich mien welche mutter oder vater würd sie zumindest net mal erkundingen wies ihrem kind so geht, also irgendwie ham sie die sache mit dem sorgerecht etc net mitbekommen oder x.X



Von:   abgemeldet 05.07.2007 21:32
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Doch!!! Die wissen alles... wo sie ist. Am Hand ist sie erreichbar und so weiter... aber die interessieren sich einfach nicht mehr für sie. Die denken, dass sie einfach nicht mehr zurückzuhohlen ist und sie geben sie auf... wie kann man nur so...grrr... sein!? Sie tut mir leid, dass sich ihre Eltern nit für sie interessieren T.T aber naja... was kann man machen?!



Von:    Tanja-chan 05.07.2007 21:36
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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ich geb dir recht, ist echt traurig. wie kann man denn seine tochter einfach so aufgeben O.o. ich mein hallo? angenommen mal, es ist irgendwann mal vorbei mit ihrem freund, dann braucht sie wen der ihr rückhalt gibt und so weiter. was wollen sie dann machen? sie einfach wegschicken und sich nicht um sie kümmern O.o?

Hat deine freundin denn ihren eltern mal gesagt, was sie von ihnen denkt, also dass sie sich nciht für sie interessieren etc? würde mich mla interessieren was die dazu sagne würden. wobei ich könnte mir gut denken dass die lieben eltern mal wieder den sachverhalt ein wenig verdrehn -.- .
Haben ihre eltern überhaupt mal mit ihrer tochter geredet seit sie bei ihrem freund holt? würd ich denen mal gaaaaanz dirngend raten



Von:    Neronia 05.07.2007 21:50
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Na ja o.O
Also wünschen würd ichs beiden auf jeden Fall.
Da das mit dem Sex (wie erwähnt) rechtlich nicht nachgewiesen werden kann...
Ist das also eigentlich ziemlich unproblematisch.
Und solange ihn niemand anzeigt... x3

Wobei...
Okay, mein Freund ist nicht 23 XD
Aber ich bin auch 15 und er ist 19
Kay, kleiner Unterschied *drop* gebe es ja zu XD
Aber nein, ich wünsche ihm in jedem Fall, dass es klappt...

Sera x3



Von:   abgemeldet 05.07.2007 21:55
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Ja das habe sie schon... aber nicht richtig. Die mutter hat die Tochter nur zusammengebrüllt usw. Die kamen nie klar miteinander...;.; das find ich aber cht traurig. Weil sie ist echt ne tolle freundin und die einzige in der Familie die normal ist. Jeden tag seh ich sie an der Busshaltestellt, wie sie von ihrem Freund hingebracht wird. Ich finde die beiden ja süß.... aber ich denke sie ist zu jung für ihn... ich meine... hallo? Das sind 12 Jahre! Ich finde das schon arg. Aber naja... wenn die sich lieben. *schulternzuck* aber das schlimmste ist das mit den Eltern. Ich finde sie hat es im Moment besser bei ihrem Freund... weil dort wird sie jeden tag zusammengebrüllt und alles drum und dran. geschlagen wird sie zwar nit aber halt wegen allen kleinigkeiten schikaniert... das ist einfach nicht fair. Jetzt ist sie abgehauen und die eltern interessieren sich nicht für sie... ;.;



Von:   abgemeldet 06.07.2007 17:38
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Man kann nicht generell sagen, das sei zu jung. Und andere haben eh immer einen "verfälschten" Blick (nicht schlagen, es steht nicht umsonst in Tüdelchen!><").

Ich finde, die persönliche Reife spielt immer eine Rolle. Meine Großeltern trennten ca. 25 Jahre, der Verlobte einer Freundin ist 13 Jahre älter und bei einer Bekannten macht der Alterunterschied so neun Jahre aus; OK, da hat sich auch eine 18-Jährige von ihrem 30-jährigen Freund getrennt, aber nicht wegen des Alters, sondern, weil er parallel bei einer Partnerbörse angemeldet und auf der noch aktiv war^^"

Das mit Dem Schikanieren ist natürlich scheisse:/ Bei mir ist es nicht ganz so schlimm, aber auch schwierig, wenn ich bestimmt Themen anspreche (die Tatsache, dass ich hier gerade meine Meinung kund tue, wäre so eines, aber das ist out of TopicXD)
Ich hoffe, das wird bald besser bei ihr.



Von:   abgemeldet 06.07.2007 19:20
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Das Problem bei großen Altersunterschieden sind vor allem die jüngeren Altersstufen.

Mädchen beginnen so 12 Jahre einigermassen selbstständig zu denken und Jungs ab 14 - aber als richtig eigenverantwortlicher Mensch, der sich selbst durchs Leben schlägt... *seufz* Bis ca. 20/22 geht eine sehr rasante Entwicklung daher und zwar in alles Lebenslagen, was Philosophie, Selbstsändigkeit, Selbstbewußtsein, Weltsicht und Erfahrung angeht - diese Entwicklung flacht dann ab 20/22 verhältnismässig stark ab.

Bei einer Partnerschaft von 23 und 15 oder 27 und 15 kann keineswegs von einer harmonischen, ausgewogenen Beziehung die Rede sein. Und ich rede von einer Beziehung, wenn der hormonhaltige Liebescoktail spätestens nach 2 Jahren verflogen ist wird man feststellen wie man zu sich, seinem Partner und seiner Umwelt steht.

Soviel zum emotionalen (von gesellschaftlichen Hindernissen ganz zu schweigen).

Was das rechtliche angeht. Ohne Einwilligung der Eltern (so abstruss das klingen mag) darf man als Volljähriger (ab 18) nicht mit einer Minderjährigen (unter 18) Sex haben. Ganz einfach. Und SELBST wenn die Eltern die Beziehung tolerieren befindet man sich immer in einer Art Schwebe, eine Grauzone des Gesetzes - die allenfalls von den Gesetzen ignoriert wird. Wenn nun ein 18jähriger mit einer 17jährigen (und andersherum) schläft, dann kann in einem Streitfalle einer der beiden Partner (meist der Mann) schlichtweg für "jugendlich" erklärt werden, dass geht bei Härtefällen bis 22 Jahre.
Verlasst euch aber nicht drauf. Ein 23 hat gefälligst nicht mit einer 15 jährigen Sex zu machen. Nein, auch nicht mit einer 17jährigen.

Da mögen einige aufbegehren, aber so ist nunmal das Gesetz. Nicht jeder Mensch ist in der Entwicklung gleich schnell und das Tempo macht nunmal immer der Langsamste und manche müssen nunmal in dem Alter noch geschützt werden.



Von:   abgemeldet 07.07.2007 19:46
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Schauen wir uns doch einfach mal den Gesetzestext nochmal an:

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

----------------------------

Wenn mit dem Gesetz argumentiert wird bitte immer Paragraph
und Absatz angeben, oder gleich die betreffende Stelle
zitieren.

>"Ohne Einwilligung der Eltern (so abstruss das klingen mag) darf man als Volljähriger (ab 18) nicht mit einer Minderjährigen (unter 18) Sex haben."

Wie du siehst ist deine Behauptung falsch. Ich sag zwar auch daß Sex erst ab 21 okay ist, aber das Gesetz sagt ab 14 bzw. 16,
und von "Eltern" steht da nichts drin.
Bitte poste doch mal den Paragraph der Sex unter 18 verbietet und
den Eltern ein Mitbestimmungsrecht einräumt, damit wir uns den auch mal anschauen können.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.

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Zuletzt geändert: 07.07.2007 19:55:04



Von:   abgemeldet 07.07.2007 20:03
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Noch ein Paragraph:

§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.


------------------------------------

Hier steht zwar "ab 18", aber das gilt nur für Schutzbefohlene, also für Untergebene, Arbeitnehmer, Schüler usw.
Wenn die Partner nicht in einem Schutzbefohlenenverhältnis
stehen (was oft der Fall sein dürfte) gilt §182, also ab 14/16.
Aber auch hier im §174 steht nichts von den Eltern.
Kann mal jemand den Paragraph posten der den Eltern ein Mitbestimmungsrecht einräumt ? Ich hab im STGB nicht einen
einzigen Absatz finden können.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.

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Zuletzt geändert: 07.07.2007 20:05:53



Von:   abgemeldet 07.07.2007 21:23
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Kann mal jemand den Paragraph posten der den Eltern ein Mitbestimmungsrecht einräumt ? Ich hab im STGB nicht einen
> einzigen Absatz finden können.

Der entsprechende Paragraph dürfte wohl kaum direkt im Paragraphen sein der die Strafbarkeit festlegt.

Was die Eltern hier "autorisiert" ist § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze, welche sie bis zur Volljährigkeit des Kindes ausüben müssen.

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Ab 16 kann man sexuell tun und lassen was man will.
Aber: Bis das Kind volljährig ist, haben die Eltern ein Mitbestimmungsrecht. Sie haben nicht uneingeschränkt das Recht ihren Kindern den Umgang mit anderen zu verbieten. Das können sie nur, wenn sie eine schwerwiegende Bedrohung in diesem Umgang sehen.
Daily Sketch Zirkel für die tägliche Fingerübung. ^_~

Mmmm... Okonomiyaki.




Von:   abgemeldet 21.07.2007 16:51
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Rechtlich gesehn is das Verführung Minderjähriger und somit strafbar. Wenn man selbst volljährig ist, aber einen minderjährigen Partner hat, ist das streng genommen gegen das Gesetz.

Aber in den meisten Fällen wird es toleriert, wenn die Eltern nix dagegen haben. Also auch wenn ein Außenstehender das Pärchen anzeigt, wird das Verfahren eingestellt, sollten sich die Eltern nicht gegen diese Verbindung aussprechen.

So ist zumindest mein Stand der Dinge.



Von:   abgemeldet 14.09.2007 11:50
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Also eigentlich ist dagegen so gut wie nichts einzuwenden, solange sie keinen Sex haben (also vor dem Gesetz, wenn sies insgeheim machen weiß es ja niemand). Sex ist rechtlich erst ab 14 erlaubt aber nicht, wenn einer der Partner unter 18 und der andere über 18 ist.

Wie gesagt, alles aus rechtlicher Sicht ^^" (soweit ich das mal mitbekommen hab)
"Ich habe nichts gegen Gott. Ich habe nur was gegen Menschen, die Gott als Vorwand benutzen um ihre Intoleranz zu kaschieren."

"Bist du rassistisch?" "Nö, solche Probleme hab ich net, bin zu zivilisiert."



Von:    chibi-mayu 14.09.2007 12:53
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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sie brauchen da überhaupt keine angst haben zu mal sie ist 14 zwar in dem alter wo es straf bar ist, aber seit mal erlich schaut da wirklich noch jemand drauf? mein ex (jetzt 34) ist mit einer 17jährigen zusammen und war früher (30) mit ner 15jährigen zusammen solche extreme sind strafbar obwohl alles was über 14 ist kann selbst entscheiden wie was und wo sie sind ab 14 strafmündig zwar nach dem jugendgesetz da sie noch nicht volljährig sind... was anderes wäre wenn sie unter 14wäre wäre es für ihn strafbar und er älter wäre als 23

zum zweiten sind die eltern ya nicht abgeneigt sie verbieten es ihr nicht... und von daher kann sie es riskieren, sollte sie oder er immer noch angst davor haben vor irgendwelchen aussagen wie zb " der ist doch viel zu alt für dich"oder "was wilslt du mit so einem jungen ding" sollte sie/er drüber stehen "wo die liebe ebend hinfällt"... das alter spielt in der heutigen zeit überhaupt keine rolle mehr, wenn man sich mal umschaut

und die eltern haben sicher nichts dagegen weil sie den jungen vielleicht kennen und mögen wissen wie er ist , zumindest hört man das aus deinem schreiben heraus obwohl es nicht gerade konkret erwehnt wurde

liebe grüße ^^v <<< es lebe das chaos
†Eine Klinge kann nie so verletzend sein, wie die Worte von jemandem, den man liebt †

>>>>>>>>> Der Schmerz sitzt viel tiefer als du jemals schneiden könntest..<<<<<<<<<


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