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Einzelposting: Was tun bei Diebstahl geistigen Eigentums?


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Von:    Chibifier 11.01.2011 13:06
Betreff: Was tun bei Diebstahl geistigen Eigentums? [Antworten]
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Hmm... wenn ich Sachen nicht einfach abmale, sondern eine künstlerische Neuverwertung von existierendem Material vornehme (wie zb. Warhol), dann bewege ich mich im Bereich künstlerischer Freiheit, und darf das Ergebnis natürlich auch verkaufen.
Ist allerdings ein schmaler Grat. Wenn jetzt jemand kommt, und mich dafür verklagt wird's wohl zumindest zu 'ner Verhandlung kommen. (okay, je nach Sachwert...und wie öffentlich es ausgestellt ist.)

Das Selbe gilt auch für Darstellungen von lebenden Personen. Da gab es auch schon Beispiele, dass Leute die Bilder abhängen mussten, weil der Dargestellte vor Gericht Recht bekommen hat. Dann muss das Bild aber schon eine derbe Verunglimpfung darstellen.
Bei Verunglimpfung sind wir dann wieder bei Sachen wie Satire, und auch hier finden sich (Beispiel Mad-Heft) Marken und Figuren die anderen gehören, die aber in dieser Form der Neubearbeitung durchaus verkauft werden dürfen.

Natürlich ist es was anderes, wenn man einfach nur sein letztes Fanart teuer vertickt, aber woher will man denn wissen, ob dahinter nicht Kunst steckt? Vielleicht ist es teil einer Serie mit dem Titel "Moderne Helden", die, Bilder alter Heldenfiguren zum Vorbild, Zeichentrick und Videospielhelden in Öl darstellt...

Okay, im Fall dieses bestimmten Gemäldes kann ich nichts dazu sagen, und ich schätze auch nicht, dass es sich so darstellt, aber ich sehe keinen Grund, sich derart zu empören. Mal anzuklopfen und zu sagen, dass das ja evtl. nur fanart und rechtlich schwierig ist, find ich dagegen auch okay.

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