Einzelposting: Verboten/Nicht verboten?
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Also meine Meinung als Unbeteiligte und Unbefugte: die ersten drei Punkte sind meiner bescheidenen Meinung nach, nach dem Gesetz verboten und womöglich, nein wahrscheinlich, auch die Darstellung (was bisher viele nicht davon abgehalten hat, es trotzdem zu tun). 1. Verführung Minderjähriger, bzw. darstellerisch landläufig Kinderporno 2. Inzest 3. Zoophilie Darüber gibt es schon einige Diskussionsthreads und ich finde, die Hochladevorschriften des Animexx drücken sich da nicht missverständlich aus. Zu viertens wirst du keinerlei Richtlinien finden. Viele mögen es anstößig finden, aber verboten ist das gewiss nicht... (verboten ist nicht mal die Anregung, das Krankheitsbild von Anorexia nervosa oder ähnlichen Essstörungen als Schönheitsideal darzustellen, verboten, meint zumindest das Jungedamt, sind Schriften, die dir Tipps geben, wie man da hin kommt...) |