Zum Inhalt der Seite
[Versionen] - [Quelltext betrachten]

Regelung Fotorecht [Diskussion]

Zurück zur Wiki-Hauptseite

(Anmerkung: Hierbei handelt es sich nicht um das allgemeingültige Recht der Bundesrepublik Deutschland, sondern lediglich um eine kleine Ausarbeitung, angewandt auf den Fotobereich auf Animexx.)

Motiv:

Fotos, die auf Conventions, Treffen oder ähnlichem geschossen werden, dürfen dann vom Fotografen hochgeladen werden, sofern die abgebildete Person ihr Einverständnis hierzu gegeben hat.
Liegt dieses nicht oder nicht mehr vor, so kann von der Person jederzeit eine Löschung des Bildes von Animexx verlangt werden, da von unserer Seite aus nicht nachvollziehbar ist, ob das Motiv zuvor mit der Veröffentlichung einverstanden war oder nicht.
Diese Regelung gilt auch bei Fotos, auf denen nur Teile der Person zu sehen sind, solange die Person als sie selbst zu erkennen ist (z.B. charakteristische Merkmale).

Bei Fotos, auf denen man nur Teil des Ganzen ist, d.h. nicht das Hauptmotiv, kann keine Löschung oder ähnliches verlangt werden.

Fotograf:

Möchte man in seiner eigenen Galerie Bilder hochladen, die jemand Anderes fotografiert hat (egal, ob mit der eigenen Kamera oder einer fremden), so kann unter dem jeweiligen Bild der Name des Fotografen vermerkt werden (Verlinkung des Benutzernamens oder realer Name im Fotografen-/Urheberfeld).

Bei Bildbearbeitungen wie Fotomontagen handelt es sich um gemeinsame Werke, an dem mehrere Leute mitgewirkt haben. Auch hier kann der Fotograf genannt werden, da er gemeinsam mit Motiv und Bearbeiter für das Werk verantwortlich ist.

Es besteht keine Pflicht mehr den Urheber der Fotos anzugeben. Wir begrüßen es aber, aus Respekt gegenüber dem Urheber, diesen auch entsprechend anzugeben. Bitte beachtet, dass auch der Urheber jeder Zeit das Recht hat die Löschung seiner Fotos zu fordern, sofern er mit einer Veröffentlichung auf animexx.de nicht mehr einverstanden sind.



Letzte Änderungen
Hilfe
Spezialseiten