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Warensendungen für Cosplay per Post Cosplay, Packet, Zoll

Autor:  Joanie

 

Es ist jetzt ein Blogbeitrag, der nicht direkt auf das Verhalten auf einer Veranstaltung zielt, sondern den Planungen im Vorfeld.

 

Immer wieder lese ich Beschwerden und Nachfragen, warum Pakete immer wieder beim Zoll landen und man extra zahlen muss. Deswegen einfach mal einen informativen Exkurs:

 

Hinweis:

 

Die nachfolgenden Erklärungen beziehen sich nur auf Einkäufe über das Internet, welche per Post versendet werden. Geschenksendungen oder Einfuhr mit Urlaub haben etwas andere Regelungen.

 

Begriffserklärungen:

 

Drittländer – Aus zollrechtlicher Sicht sind alle Staaten, welche nicht zur europäischen Union (EU) gehören, Drittländer. Das gilt übrigens auch für die Schweiz, weil diese ja bekanntlich kein EU-Staat ist. ;)

 

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) – Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird.

 

Juristische Person – Eine juristische Person sind Firmen, Behörden, etc.

 

Natürliche Person – Eine natürliche Person ist jeder Mensch ab Vollendung der Geburt.

 

Spezielle Verbrauchssteuern – Zu den speziellen Verbrauchssteuern gehören unter anderem Energiesteuer, Stromsteuer, Kernbrennstoffsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Alkopopsteuer (seit 2004), etc.

 

Zoll (Behörde) – Der Zoll als Behörde ist umgangssprachlich. Es ist genau gesagt die Zollverwaltung, welche dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterstellt ist. Die Zollverwaltung ist zuständig für die Überwachung der Zollgrenze, Grenzaufsicht und zollamtliche Überwachung; Überwachung von Verboten und Beschränkungen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren, die keine Gemeinschaftswaren sind; Einnahme von Bundessteuern (besondere Verbrauchsteuern: Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive Biersteuer), Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, Einnahme von Zöllen für die Europäische Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt), Einnahme der Einfuhrumsatzsteuer, Wasserzoll (ist Bestandteil der deutschen Küstenwache siehe auch Koordinierungsverbund Küstenwache); Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche; Verhinderung der Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf; Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Pfändungen und ggf. Verwertungen)

 

Zoll (Abgabe) – Der Zoll ist eine Abgabe, welche bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren über eine Grenze erhoben wird. Hier relevant ist der Einfuhrzoll. Kernziel des Importzolls ist es, die inländische Wirtschaft zu schützen. Auch kann versucht werden durch Zölle externe Effekte importierter Güter in den Preismechanismus zu internalisieren. Der Zoll wirkt sich auf das relative Angebot und die relative Nachfrage aus. Je elastischer die Nachfrage ist, desto geringer ist der Importzoll. Der Staat hat somit Einfluss auf die inländische Nachfrage.

 

 

Wann muss ich für meine Warensendung etwas an den Zoll und Steuern zahlen?

 

Bei Einfuhr aus einem EU-Land:

 

Aufgrund einer Beförderung im EU-Binnenmarkt werden Postsendungen aus Ländern der Europäischen Union regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt. Diese Sendungen werden daher grundsätzlich ohne Erhebung von Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern) direkt zugestellt. Der Begriff der Postsendung (z.B. Brief, Päckchen, Paket) richtet sich dabei nach den Postvorschriften. Ebenso bewertet auch die Zollverwaltung diese Sendungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Dazu dürfen die Zollbehörden Postsendungen öffnen lassen und prüfen, ob diese Waren enthalten, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen verstoßen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.

 

In Deutschland werden auf eine Vielzahl von Waren des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel alkoholische Getränke, Kaffee und Tabakwaren, Verbrauchsteuern erhoben. Deshalb kann es sein, dass für Postsendungen mit derartigen Waren Steuern zu zahlen sind. Solltet ihr auf sowas warten, informiert euch bitte separat.

 

Bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land (Drittland):

 

Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Ihr Zölle oder Steuern bezahlen müsst und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Hier wird nicht unterschieden ob die Sendung an eine Privatperson oder ein Unternehmen geht.

 

Maßgeblich für die Berechnung ist der Gesamtwert der Warensendung, welcher tatsächlich gezahlt wurde. Ganz wichtig. Porto zählt in der Rechnung mit.

 

Die Erhebung und Entrichtung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren sowie Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren erfolgt unabhängig vom Warenwert der Sendung.

 

Warenwert nicht größer als 22 Euro

 

Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettenwasser und Tabak und Tabakwaren (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung). Eine weitere Ausnahme besteht für Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren, für die keine Verbrauchsteuerbefreiung (§ 1 Abs. 1 Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung) greift, weswegen die Kaffeesteuer weiterhin zu entrichten ist.

 

 

Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro

 

Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.

 

 

Warenwert größer als 150 Euro

 

Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet.

 

Bei der Abgabenberechnung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet.

 

Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Zollwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.

 

Der zu zahlende Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollwert der Ware und dem entsprechenden Zollsatz. Der Zollwert wird nach den allgemeinen zollwertrechtlichen Vorschriften ermittelt. Wie sich der s.g. Zollwert genau berechnet, kann man auf der Internetseite nachlesen. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch zuzüglich der anfallenden Verbrauchsteuern. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 Prozent, für einige Waren, wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent.

 

Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?

 

Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.

 

Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe, d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland zum Zollwert. Da sich das Porto nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht in Betracht.

 

 

Quellen:

www.zoll.de

www.wikipedia.de

 

 

 

So. Ich hoffe, dass ihr alles soweit verstanden habt. Mehr Details erfahrt ihr über www.zoll.de. Dort sind auch Einfuhrregelungen im Reiseverkehr oder bei Geschenkversendungen etc. angegeben.

 

 

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Datum: 14.04.2016 19:15
Weitergehend bzgl aller Arten von Auslandsbestellungen, und was beim Zoll noch so passieren kann, hab ich mal hier ausgeführt: http://www.animexx.de/weblog/48439/772952/
Vorsicht, dieser Diskussionspartner könnte für Kinder ohne Ahnung nicht geeignet sein, da er pedantisch und mit linguistischer Feinheit Argumente zerfleddern kann.
("A man shouldn't die with no understanding of why he's been murdered" - Matthew Stover)
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Datum: 14.04.2016 19:19
 Azamir:
> Weitergehend bzgl aller Arten von Auslandsbestellungen, und was beim Zoll noch so passieren kann, hab ich mal hier ausgeführt: http://www.animexx.de/weblog/48439/772952/


Ah okay. Danke. :)
Versuche nie normal zu sein, das klappt sowieso nicht.


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