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Animexx-Podcast Nr. 18 - Waffen(regeln) Animexx, Podcast

Autor:  cato

Als uns unser langjähriges Mitglied Watashi-San vor einigen Tagen (genauer gesagt am 27. Oktober) im Animexx-Büro besuchte, nahmen wir die Gelegenheit wahr, uns von ihm einmal ausführlich über das Thema "Waffen auf Conventions" aufklären zu lassen. Im knapp einstündigen Podcast geht es demnach, neben einem allgemeinen Rückblick auf die frühe deutsche Anime-Fanszene und einen anekdotischen Blick auf die zeitgenössische Animexx'sche Foren-Troll-Szene, vor allem um (Cosplay-)Waffen, Waffenregeln/-gesetze und den Waffencheck auf Anime-Conventions.

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Datum: 12.11.2013 14:09
fürher gabs bei softairs doch noch diese unterscheidung mit dem druck - ist das jetzt ganz rausgeflogen? ich finds im waffg auch garnimmer, wollt nur nochmal nachfragen, weil ich das eben im hinterkopf hatte....

und was die strafbarkeit angeht - wer eine echte waffe entgegen $ 42 I in der öffentlichkeit führt, ist nach § 52 III Nr. 9 WaffG tatsächlich mit Strafe bedroht, die Anwendbarkeit des § 127 StPO (Festnahmerecht) dürfte damit wohl recht eindeutig eröffnet sein - es handelt sich insofern also nicht um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. für die es bis zu 3 Jahre Haft geben kann - just sayin'.


Vorsicht, dieser Diskussionspartner könnte für Kinder ohne Ahnung nicht geeignet sein, da er pedantisch und mit linguistischer Feinheit Argumente zerfleddern kann.
("A man shouldn't die with no understanding of why he's been murdered" - Matthew Stover)
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Datum: 12.11.2013 14:33
roterKater:
> War dieser erwähnte Artikel aus den 90ern, der Anime mit Porno gleichsetzt, der aus dem SPIEGEL oder noch ein anderer? Gibt's da noch 'nn Link zu?

Der kulturSPIEGEL-Artikel war später, da gibt es auch eine Reihe Newsmeldungen dazu, z.B. hier: http://animexx.onlinewelten.com/news/13509926228208/

Zum Fernsehbeitrag auf TM3 von '97 hab ich leider keinen Link...

@Azamir: ich hoffe, dass sich da Watashi-san noch dazu äußern kann - ich bin da definitiv überfragt :)
Bin hier nur System-Administrator. Am besten einfach ignorieren.
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Datum: 12.11.2013 15:58
Aza hat recht was Schußwaffen angeht, jedoch fallen Hieb- und Stichwaffen nicht unter den §52.
Don't Feed the Troll
Geheimtip: Der Shop
Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?
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Datum: 12.11.2013 15:58
Aza hat recht was Schußwaffen angeht, jedoch fallen Hieb- und Stichwaffen nicht unter den §52.
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Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?
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Datum: 12.11.2013 23:46
Ein schöner, interessanter PodCast und leider Beispielen -.-
(aber ohne die gäbe es ja kaum die jetzigen Waffenregeln)

Außerdem war Wolwoods Cosplay 2005 kein One Piece Charakter, sondern Brandon „Beyond the Grave“ Heat aus Gungrave ^^
No BLOOD! No BONE! No ASH!
Datum: 22.02.2014 09:33
Sehr interessant und wieder was dazu gelernt. Find ich toll, dass ihr so einen Podcast gemacht habt.


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