Einzelposting: Artikel des Stern um Thema Manga
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Kann nich mal jemand gegen die ne Unterlassungsverfügung einreichen? Wegen bewusster oder unbewusster Fehlinformation und Rufmord / persönlicher Beleidung?! WOW! Der Autor muss Zugang zu diversen Hentais Sites haben und P2P Programme bedienen können! O_o (In "meinem" Hentaiboard würde die Person wohl als 13 Jähriger Möchtegern beschimpft und gebannt werden...) Warum? |
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Zuletzt geändert: 11.06.2004 23:14:18 |