Einzelposting: SPIEGEL-Artikel: Bericht der Betroffenen
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>Nach geltendem Presserecht hätte die beiden ein "Recht auf Gegendarstellung". D.h.: Sie könnten einen Artikel verfassen, in dem sie ihre Sicht der Dinge darstellen. Dieser müßte in gleicher Aufmachung und an gleicher (oder vergleichbarer) Stelle wie der Originalartikel veröffentlicht werden. Ja, aber dem Bericht der 2 mädchen zu folge, wurden die tatsachen verdreht, sachen frei erfunden und hinzugefügt und man hat ihnen die wörter im mund verdreht.... das geht do wohl nicht, oder?! also wenn so etwas noch als "recht auf gegendarstellung" gesehen wird, halt ich vom heutigen "proffessionelen" journalismus einen mist ¬.¬ Was soll das sein, wenn einem die meinung verdreht und vollkommen falsch dargestellt wird? |