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Einzelposting: Einstweilige Verfügung gegen Comicladen Trier


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Von:   abgemeldet 03.11.2002 20:13
Betreff: Einstweilige Verfügung gegen Comicladen [Antworten]
Jeder Film, der eine FSK18-Wertung bekommt, gilt in Deutschland als indiziert und darf weder Jugendlichen zugänglich gemacht noch öffentlich beworben werden. Sollte ACOG das dennoch tun, sollten sie sich vorsehen, daß der Comicladen nicht zurückschlägt.

Bei Spielen ist es anders, da gibt es einen Unterschied zwischen USK18 und Indizierung, weil die USK nicht bindend ist.

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