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Einzelposting: Robert Labs auf der ChisaiiCon


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Von:    FruchtCocktail 01.04.2010 00:17
Betreff: Robert Labs auf der ChisaiiCon [Antworten]
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> >Ganz Ehrlich leute, sowas nennt man RUFMORD, vollkommen unabhängig was er getan haben soll oder nicht!
>
> Naja, es gibt zwei Möglichkeiten in dem Fall:
>
> Möglichkeit 1) er hat etwas getan was für jemand anderen "Rufmord" (oder gar noch mehr) war (somit wären die Kommentare hier nur Bedingt "Rufmord")
>
> Möglichkeit 2) er ist unschuldig und andere begehen "Rufmord", indem sie "Möglichkeit 1" für "wahr" halten
>
Auch das gezielte Aussprechen von Wahrheiten, kann als Schädigung aufgefasst werden und somit als Rufmord geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.


§ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Life is not so much about the journey,
but how you do get to your destination.




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