Eröffnet am: 26.05.2008 22:40 Letzte Reaktion: 21.06.2008 23:11 Beiträge: 36 Status: Offen |
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wäre es nicht mal gut, auch nicht larper zuzulassen, eil laut beschriebung heißt es das alle larer erscheinen können aber was ist mit den nicht larper zu mindest für die larp interessierten? |
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jau, finde ich auch. sowas ist eine tolle Gelegenheit für "noch nicht-LARPer", um Fragen zu stellen oder um Tipps zu bekommen. ~Und droben aus dem Himmelstor, trat ein schwarzer Engel hervor~ |
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Oh! Sollte nicht so lauten.. ich werds ändern ^^° natürlich sind auch LARP-Interessierte gern gesehen ^^°° Danke für den hinweis ^^ [EDIT]: Wurde geändert ^_^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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Zuletzt geändert: 27.05.2008 22:21:47 |
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Ich weiß zwar nicht was LARP mit Cosplay zutun haben soll, aber die Idee ist nicht schlecht. Habt ihr euch schon erkundigt wie das mit der Waffenbestimmung abläuft da? Nich das hinterher wieder so ein Theater wie letztes Jahr ist mit der Polizei... -_-'' Wenn ihr nen Spiel anzettelt find ich des toll *-* Nur dann muss man sich ja wieder entscheiden was man spielt.. Magier lohnen sich bei so wenig Leuten ja garnicht ;-; *überlegt dann doch eher SL T-Shirt anzuziehen* *chrchrchr* Naja wie gesagt die Idee ist ganz cool.. mal sehen was sich draus entwickelt xD -------------------------------------------------------- http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=9&thread=137230 Hier findest du fast alles was du suchst ;) Schau einfach mal rein :))) |
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ab 15 leuten könnte man ganz gut 1-2 kleine plots spielen xD joa und SL binsch ja sowiso... *slshirtanguck* oO mal schauen wie viele noch dazu kommen. hab ma ein "inserat" dazu ins Forum der Larp-Gruppeaus soest gestellt ^^ die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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hm... werde schauen das ich einige larper noch auftreiben kann^^ also aus herten düsseldorf neuss und so |
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gut ich wart nochauf antwort von den Soestern die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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@ TX: Mir is kein andere Titel eingefallen XDD soll auch nicht ernst genommen werden.. aber bei den Mexxlern denen LARP nicht so bekannt ist, werden wir halt als Fantasie-Cosplayer angesehen.. halt die, die auch schonmal im LARP-Outfit auf ner Con auftauchen, daher Rollplay goes Cosplay XD Aber im endeffekt ist es nur n Running Gag titel ^^° Was die waffen anbelangt, wird das O-Amt genug zu tun haben, mit den ganzen Deko-Katana, Dolche, Schwertchen, die aufm JDay rumlaufen werden.. da werden sie uns schon nicht wegen unseren LARP-Waffen aufn sack gehen ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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Dein Wort in Gottes Ohr Youji Oö Dan nehm ich eventuell mein Katana auch mit. Aber ich weiß nit ob ich meine Bauerntochter, meine Magierin oder doch lieber nur des SL T-Shirt anzieh (und eventuell auch als dieses fungiere).. Oö ausserdem fällt mir der urlaub soweit ich weiß auch dazwischen, d.h. warscheinlich bin ich garnicht da -_-' aber warum en JDayx wenn man um die Zeit selbst da is xD -------------------------------------------------------- http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=9&thread=137230 Hier findest du fast alles was du suchst ;) Schau einfach mal rein :))) |
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XD Plotmäßiges haben wir ja noch nichts überlegt.. daher wissen wir nicht ob es nicht sogar reichen würde als IntimeSLs zu zweit zu fungieren.. immerhin sind wir eine kleine und überschaubare gruppe ^^ Was du anziehst, da sag ich nix zu ^^ ist dein "Problem" XD Außerdem gibt es Laut den Gesetzbüchern keine Vorschriften für das Mitführen von Schaumstoffwaffen, sowie trifft für diese auch nicht der Anschauungsparagraf in kraft... Ich bin, wenn das am JDay gut läuft, am überlegen, die Eventreihe D-Dorfer LARP-Treffen wieder aufzunehmen.. Deswegen hab ich das Event hier ins Leben gerufen.. Es ist quasi n Test-Treffen ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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doch gibt es...naja nicht direkt schaumstoffwaffen aaaaber: A. Gesetzliche Regelungen Erstmals ist die Armbrust in einem Waffengesetz geregelt. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegens- tände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)." Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwen- dung, sofern sie nicht ausgeschlossen sind. Nach § 2 Abs. 2 bedarf der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, der Erlaubnis. In der Waffenliste (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 heißt es lapidar: Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1 bis 4) ... bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen ... nicht nach Unterab- schnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. Weiterhin ist in § 2 Abs. 4 bestimmt, dass Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder einem Verbot ausgenommen ist, in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt sind. Vom Gesetz ausgenommene Waffen sind Abschnitt 3 genannt. Dies bedeutet: Der Umgang mit der Armbrust bedarf mit Ausnahme des Überlassens grundsätzlich der Erlaub- nis, wenn nicht in der Anlage 2 etwas anderes bestimmt ist. "Umgang" ist definiert in § 1 Abs. 3. Danach hat Umgang mit einer Waffe, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. In der Anlage 1 Abschnitt 2 sind sodann Definitionen für die obigen Begriffe enthalten. Eine Waffe erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, überlässt, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt. Der entscheidende Begriff für den Erwerb und Besitz ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof für das Waffenrecht ausgeführt, dass für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt die tatsächliche Möglichkeit bestehen muss, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen, d.h. unmittel- barer Besitzer (unter Ausschluss eines anderen) zu werden (BGH, Beschluss vom 29.10.1974 - 1 StR 5/74 -). In Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist dazu ausgeführt, dass das Bestehen einer jederzeit zu realisieren- den tatsächlichen Herrschaftsmöglichkeit über die Waffe bestehen muss (vgl. z.B. Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999). B. Ausnahmen nach der Anlage 2 Nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist erlaubnisfrei nach Nr. 1.10 der Erwerb und Besitz von Armbrüsten Nr. 3.2 das Führen von Armbrüsten Nr. 4.2 der Handel und die Herstellung Nr. 7.8 das Verbringen und die Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes Leider fällt die Armbrust nicht unter die vom Gesetz ausgenommenen Waffen, denn für sie ist von der Aus- nahme wiederum eine Ausnahme gemacht worden (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 erster Spiegel- strich). Schlussfolgerung: Der Umgang mit der Armbrust ist in den wichtigen Fällen des Erwerbs, Besitzes, Überlas- sens, Führens und Mitnehmens erlaubnisfrei. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene (ab 18 Jahren). C. Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Nach § 2 Abs. 1 ist der Umgang mit Waffen oder Munition nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben. Der Umgang in den hier interessierenden Fällen des Erwerbs, Besitzes, Überlassens und Schie- ßens setzt – wie oben dargestellt – voraus, dass das Kind oder der/die Jugendliche die tatsächliche Gewalt über die Armbrust erlangt. Dies wäre indes nur dann der Fall, wenn der/die unter 18-jährige über die Armbrust nach eigenem Willen verfügen könnte, d.h. mit ihr machen könnte was er/sie wollte. Erhält ein Kind/Jugendlicher eine Armbrust zum freien Gebrauch ohne Aufsicht liegt ein Verstoß gegen das neue Waffengesetz vor. Erhält ein Kind/Jugendlicher die Armbrust zum Training bzw. Schießen unter der Auf- sicht einer mindestens 18-jährigen Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über die Armbrust ausübt, d.h. bestimmt, was und wie mit der Armbrust in der Hand des Kindes/Jugendlichen geschieht, so ist dies erlaubt. Denn in diesem Fall bleibt die Ausübung der tatsächlichen Gewalt bei der erwachsenen Person; das Kind bzw. der Jugendliche handelt nur auf Weisung und ist dem Herrschaftswillen der Aufsichtsperson unterworfen. Sie haben mithin keinen eigenen Herrschaftswillen und können über die Armbrust nicht nach freiem Willen verfügen. Damit "erwerben" bzw. "besitzen" sie nicht im Sinne des Waffengesetzes und haben dementsprechend keinen Umgang mit der Armbrust. (Angemerkt sei nur, dass es für die Frage der tatsächlichen Gewalt nicht darauf ankommt, wer zivilrechtlicher Eigentümer der Armbrust ist.) Schießen mit der Armbrust Unter den vorgenannten Voraussetzungen einer Beaufsichtigung darf das Kind/der Jugendliche mit der Arm- brust auch "schießen". Umgang mit einer Waffe hat auch, wer mit ihr schießt (§ 1 Abs. 3). Nach der Legaldefinition in Anlage 1 Ab- schnitt 2 Nr. 7 schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt. Der gesetzliche Begriff des "Schießens" deckt sich also nicht mit dem allgemein gebräuchlichen Begriff des "Schießens"; er ist für das Waffenrecht darauf beschränkt, dass Geschosse durch einen Lauf verschossen wer- den. Dies trifft aber auf die Armbrust ohne weiteres nicht zu. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust nicht geschossen. Dies mag auf den ersten Blick verwirren, denn wir gehen sprachlich allgemein davon aus, dass mit der Armbrust geschossen wird; hier ist jedoch die gesetzliche Definition entscheidend, nach der das Schießen mit der Armbrust nicht unter das Waffengesetz fällt. Mithin hat, wer mit der Armbrust "schießt", insoweit auch keinen Umgang mit der Armbrust. Die weitere Folge aus der gesetzlichen Definition des Begriffes "schießen" ist, dass die Regelungen des § 27 über das Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten nicht auf die Armbrustschützen anzuwenden sind. Mithin kann ohne Beachtung der Altersgrenzen des § 27 Abs. 3 unter den oben aufgeführten Voraussetzungen einer Beaufsichtigung mit der Armbrust durch Kinder und Jugendliche geschossen werden. Ergebnis: Kinder und Jugendliche können unter Aufsicht mit der Armbrust trainieren und schießen, ohne dass Altersgrenzen zu beachten sind. die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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Andree, deine Bemühungen in allen Ehren, aber hast du dir das, was du gepostet hast, mal durchgelesen ? Die Thematik ging über LARP-Waffen.. Schusswaffen wie Armbrüste oder Bögen wurden hier noch nicht angesprochen ^^ Für Schaumstoff-Waffen, gibt es keine Gesetzlichen Regelungen, sind frei mitzuführen, man kann sie auch offen mit sich führen.. kein Polizist kann uns dafür anscheißen.. da diese Waffen offenkundig zu viele merkmale aufweisen, das sie unecht sind, meistens von der Dicke und dem verbiegen etc. her, tritt auch nicht der Anschauungsparagraf in kraft.. ^^ Glaub mir andree, was das angeht, hab ich mich komplett abgesichert ^^ hab letztens noch mit Frank geredet und du weißt, das er bekanntlich Polizist ist ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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dann is doch alles geregelt °,° -------------------------------------------------------- http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=9&thread=137230 Hier findest du fast alles was du suchst ;) Schau einfach mal rein :))) |
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> dann is doch alles geregelt °,° richtig ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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gesetz hin gesetz her, ich werde mich nciht davon abbringen lassen miene larpwaffen mitzunehmen, wenn dir was dagegen haben, wockle ich die ein, basta. und ausserdem führe ich dei immer wenn es um larp geht frei mit mir rum. und wenn die was sagen sollten habe ich tausend gründe wie immer die mit mir zu führen |
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Squall.. keine sorge ^^ Das Reden übernehmen Andree und ich als Orga des Treffens ^^ Außerdem ist alles geregelt und wir sind abgesichert ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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Zuletzt geändert: 29.05.2008 22:42:57 |
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ich werde wohl kaum bei euch sein Grund dürfte wohl klar sein ^^ |
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Ne, eig. nicht, aber ok Oo XD Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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Monas Vatter is Polizist, der is auch unterwegs an dem Tag.. Wenn der vorbeio kommen sollte red ich eh mit dem.. Aber der LARPt ja selbst, von daher is dann eh alles gewonnen.. Ich hoffe mal nicht das wieder so ein Unwetter ist wie damals.. Sieht ja im Moment so danach aus.. Wirst hier wach so gegen 8 Uhr und alles is bis um kurz vor 12 Uhr total gelb.. alles rund um dich herum gelb.. wie bei nem ABC Angriff.. Hab scho gedacht nu hammse uns eingenebelt mit inem Zeugs O,ö schade das meine digicam net geladen war, dann hätt ich ma fotos machen können Oö des sah ja voll schlimm aus xD weltuntergangsstimmung xDD -------------------------------------------------------- http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=9&thread=137230 Hier findest du fast alles was du suchst ;) Schau einfach mal rein :))) |
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das ist gut das ales geregelt ist. und ps. sorgen mache ich mir nie, denn wenn was passiert dann passiert es. ich bin nur meist vorsichtig wenn es um sicherheit geht. gaube ich werde vernünftig -_- |
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Squall <=> vernünftig nochmal.. Squall <=> vernünftig.. Der Squall der alle paar Tage mit ner Verletzung von der Arbeit nach Hause kommt? Oö Geht das? xD Das glaub ich erst wenn ichs gesehen hab.. xDDDDDDDDD -------------------------------------------------------- http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=9&thread=137230 Hier findest du fast alles was du suchst ;) Schau einfach mal rein :))) |
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Noch mal so ne allgemeine Anfrage: Wer von den hier eingetragenen wird denn auch wirklich in Gewandung erscheinen und wie viele von euch würden gerne ein Play haben.. Weil wenn der großteil (min. 10) leute sagen: Wir sin in Gewandung da und wir haben bock aufn Play, lassen sich Genno und ich uns was einfallen, damit wir ne runde Intime gehen können ^___^ Ich bitte um Wortmeldungen! ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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also leon wird dabei sein, chiaki evtl auch. ich bin auf jeden fall dabei, und verletzungen bekomme ich keine mehr auf der arbeit, ausser das vor 5 wochen mit der flex im oberarm, aber es ging nicht anders und ein kollege kam auf der idee, der mir helfen sollte, in der bühne zu flexen, auf pogen. |
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Schön, das noch 2 weitere dazustoßen.. Haben die beiden denn Gewandung und Bewaffnung? ^^ Anhand deiner aussage, nehme ich an, das du in Gewandung und bewaffnet zum Jday kommen wirst, right ? ^^ Eins Zwei Freddy kommt vorbei. Drei Vier steht er vor der Tür. Fünf Sechs kommt er mit der Flex. Sieben Acht jetzt wird Heia gemacht Neun Zehn - Du musst jetzt schlafen gehn.. |
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es wäre übersichtlicher, wenn per ENS mitgeteilt werden würde, wer was trägt/darstellt. Daher bitte ENS an mich was das betrifft. (siehe Eventbeschreibung) die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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also ich selbst erschiene in gewandung, in gewohnter manier als elf mit schild und schwert. leon wird ein katana dabei haben. wie es mit chiaki ausschaut weiß ich nicht |
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...ens??? oO die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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Zuletzt geändert: 03.06.2008 22:59:54 |
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um wieviel uhr treffen wir uns denn eigendlich? |
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> um wieviel uhr treffen wir uns denn eigendlich? squall...ich will dir ja nichts aber ließ mal was so in den beschreibungen/antworten steht, dann kommst du bestimmt drauf ôO die obige verfasste meinung gehört Gennosuke-San und basiert auf seinem aktuellen Wissensstand. Sollten Faktenverdrehungen auftauchen bitte freundlich darauf hinweißen und bitte: nich haun! |
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aha sry bin faul^^ |