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Fanart

Hintzmann   [Zeichner-Galerie] Upload: 22.08.2014 19:54
Hm, da gibt es nicht viel zu sagen. Außer, dass ich zur Zeit Spaß am Collagieren habe und meinem etwas albernen Humor nachgehen kann.

An die Admins: Ich weise hiermit _explizit_ daraufhin, dass das zu sehende Bonbonpapier von mir analog hincollagiert wurde. Da es sich in _meinem_ Besitz befindet, werde ich also wohl das Recht besitzen das Papier einzuscannen und hochzuladen. Die Rechte am digitalen Bild fallen damit allein mir zu.
Themen:
weiblicher Charakter

Stile:
Tusche, Collage

Beschwerde


Kommentare (4)

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Von: abgemeldet
2014-08-27T11:45:35+00:00 27.08.2014 13:45
Sieht ziemlich cool aus! :-D
Grad dadurch, dass das Papier so flach ist, der Körper aber Volumen hat...

Ouuff, aber bei deiner Rechte-Bemerkung bin ich mir nich ganz so sicher, ob das so hinhaut... Rein theoretisch könnte ich dann ja dein Bild nehmen, (vom Bildschirm) abfotografieren, in meinem Bild benutzen und mit dem gleichen Satz behaupten ich hätte das Recht dazu. Und ich muss sagen, da könntest du dich gegen wehren, auch wenn das absolut mein Verdienst ist, dein Bild so wunderbar abfotografiert zu haben. :-D
Aber sehr wahrscheinlich ist das der Bonbonfirma ziemlich egal, da es für sie eher Werbung als schadend ist, also wayne interessierts.
Antwort von:  Hintzmann
28.08.2014 20:51
Der Unterschied ist aber, dass ich für den Bonbon Geld bezahlt habe und das Papier somit mir gehört. Wenn ich ein Haus abfotografiert hätte (und ich besitze kein Haus), dürfte ich das Foto nur mit der Zustimmung der HausbesitzerIn ins Netz stellen. Deswegen darfst du auch keinen Screenshot von meinem Bild machen und in dein Bild einarbeiten, ohne mir das Bild vorher abgekauft und somit in deinen Besitz gebracht zu haben :).
Antwort von: abgemeldet
28.08.2014 21:02
Ja, das war ein schlechtes Beispiel, weil ichs dir nicht abgekauft habe. Aber wenn ich ein Bild jemandem abkaufe, kaufe ich grundsätzlich doch nur das Original und keine Rechte daran. Ich darf das dann nur privat nutzen... :-o (Für öffentliche Verbreitung und Lizenzen und sowas verlangen Designer/Künstler normalerweise dann nochmal nen viel größeren Batzen Geld obendrauf.)

Ich denke, der Punkt, bei dem es kein Problem ist, dass du das Papier benutzt, ist eher, dass der, ähm, künstlerische Wert vom Papier jetzt nich so dolle hoch ist, dass das überhaupt schützenswert ist... Ich denke, das einzige Interesse der Bonbonfirma ist es, dass du nicht deine eigenen Bonbons mit diesem oder einem ähnlich designten Papier einpackst. Und somit landet man in einer Grauzone...
Antwort von:  Hintzmann
28.08.2014 21:04
Das wäre jetzt auch mein nächstes Argument gewesen: Der künstlerische Eigenwert von Bonbonpapier.
Ich sehe: Wir verstehen uns :).
Antwort von: abgemeldet
31.08.2014 15:21
:-D
Ja. Ich denke auch - wie gesagt - nicht, dass es ein Problem ist, dass dus verwendet hast.
Mir gings einzig und allein um die Formulierung deiner Rechte da. Von sehr vielen Animexxlern kenne ich es nämlich, dass sie überhaupt nicht wissen, wie das mit den Rechten funktioniert, wenn die ihre Bilder verkaufen. Da gehen viel zu viele davon aus, dass sie mit dem Original gleich alle Rechte verkaufen und dann den Käufer um Erlaubnis bitten müssen, Kopien davon zu drucken oder Ähnliches.
Ich fänds schön, wenn solche Mythen nicht in der Gegend rumschwirren würden und dann auch noch verstärkt werden, auch wenn es bei dir hier andersherum formuliert ist.
Antwort von:  Hintzmann
31.08.2014 20:55
Diese Notiz an die Admins befindet sich ohnehin nur deswegen unter dem Bild, weil mir kürzlich schon mal ein Collagebild zurückgestellt wurde mit der Begründung, ich hätte kein Recht an dem im Bild verwendeten Foto. Da habe ich nicht schlecht gestaunt, immerhin hatte ich unter Technik ja 'Collage' angegeben gehabt. Und dann sowas. Deswegen also hier dieses präventive Paragräfchen :).
Antwort von: abgemeldet
01.09.2014 00:29
Das hab ich mir gedacht, dass es davon kam, hehe.
Als ich irgendwann mal die Kategorie Collage gesehen habe, hab ich mich auch gefragt wie das mit den Animexxregeln überhaupt funktionieren soll.