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How to Medienrecht



Kommentare (1)

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Von: abgemeldet
2016-03-13T08:11:57+00:00 13.03.2016 09:11
SeiteAlso grundsätzlich finde ich es sehr lobenswert, dass sich jemand mal die Mühe macht, dass was eigentlich jeder wissen sollte, einmal so aufzuarbeiten, dass es vielleicht noch ein paar Leute mehr erreicht, die diesem Thema gegenüber vielleicht etwas ignorant sein könnten.

Allerdings glaube ich deine Hauptperson sollte *JuStitia heißen, oder? ;) Ich war mir auch nicht ganz sicher, ob das S nun fehlt oder nicht, aber Google hat das auch behauptet^^

Ich muss allerdings sagen, dass das inhaltlich nicht ganz korrekt ist, was du sagst - aber das ist vielleicht auch etwas schwierig. Es stimmt, dass sich das Recht am gesprochenen Wort aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet, allerdings stammt das primär aus Art. 2 I des Grundgesetzes (das man dann mit Art. 1 I GG verbindet).
Wahrscheinlich fragst du dich, warum da jetzt so was kleinkariertes kommt... das liegt aber daran, dass in Art. 1 GG die Menschenwürde verankert ist, in die ja kein Eingreifen erlaubt ist - während man beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht in gewissen Grenzen durchaus auch einen Eingriff zulässt.

Es gibt auch kein "zivilrechtliches allgemeines Persönlichkeitsrecht", dass gibt es nur grundrechtlich (weil es eigentlich nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe dienen soll) - aber im Zivilrecht hat es natürlich eine mittelbare Wirkung anderen normalen Bürgern gegenüber und muss eben auch hier ausreichend beachtet werden.

Dafür sind aber die Beispiele sehr anschaulich und zutreffend, sodass die Herleitung an sich (die eh niemanden soooo genau interessiert) dahinstehen kann. Ein sehr netter Beitrag für die Community, ich hoffe es haben sich ein paar Leute auch angeschaut und verinnerlicht. :)

Daumen hoch für deine Mühe! :)

Antwort von:  Saotome-chan
12.07.2016 21:49
An erster Stelle freu ich mich, dass es dir im allgemeinen gefällt und du mir auch diese ausführliche Rückmeldung gegeben hast. ^w^
Du hast natürlich recht. Ich hab das 's' in Justitia vergessen ^=^'
Zu deinen Anmerkungen zum Inhalt kann ich nur soviel sagen, dass ich das, was ich in meiner Ausbildung zur GMTA (Gestalungs- und Medientechnischen Assistentin) gelernt habe, in diesem Douji verwendet habe. Der Douji ist im Rahmen eines Schulprojektes entstanden und meine Lehrerin war sehr zufrieden. Sollten denoch Fehler drinne sein, entschuldige ich mich dafür. Allerdings muss ich auch anmerken, dass dieser Douji eigentlich nur das wesentliche vermitteln soll. :3

Also danke noch mal. Es hat mich sehr gefreut dein Kommentar zu finden. x3 Auch wenn ichs erst spät gesehn habe ^w^'